
Was geschah am 14. Juli 1851 in unserm Dänemark?
Die erste standesamtliche Trauung findet in Dänemark am 14. Juli 1851 statt, als Maßschneider Christen Christensen und die Jungfrau Christine Marie Bruun, beide Mormonen, in Københavns Rathaus heiraten.
Die Möglichkeit einer bürgerlichen Eheschließung wurde in Dänemark wurde 14. Juli 1851 eingeführt. Anfangs wurde diese Form der Eheschließung hauptsächlich von Brautpaaren genutzt, die keiner damals anerkannten Religionsgemeinschaft angehörten, wie der evangelisch-lutherischen Kirche, der Mormonenkirche oder der Baptistenkirche.
Doch
auch Brautpaare mit unterschiedlichen religiösen Zugehörigkeiten
ließen sich bürgerlich vor dem Standesamt trauen. Ab den 1880er
Jahren erklärten sich viele, insbesondere Sozialdemokraten, zu
Freidenkern. Für Freidenker war das Bürgertum ein Eckpfeiler der
säkularen Gesellschaft, die sie stärken wollten. Die Zahl der
bürgerlichen Ehen ohne den kirchlichen Segen nahm daher stark
zu.
Mit dem „Borgerlige Vielser“ (Bürgerlichen Ehegesetz)
von 1922 verschwanden die Bedingungen dafür, wer bürgerlich gesinnt
sein musste, und die Art Trauungszeremonie – ob bürgerlich oder
kirchlich – wurde in Dänemark zur freien Wahl für alle, die
heiraten wollten.
von
Günter Schwarz – 14.07.2019