Die erste standesamtliche Trauung findet in Dänemark am 14. Juli 1851 statt, als Maßschneider Christen Christensen und die Jungfrau Christine Marie Bruun, beide Mormonen, in Københavns Rathaus heiraten.

Die Möglichkeit einer bürgerlichen Eheschließung wurde in Dänemark wurde 14. Juli 1851 eingeführt. Anfangs wurde diese Form der Eheschließung hauptsächlich von Brautpaaren genutzt, die keiner damals anerkannten Religionsgemeinschaft angehörten, wie der evangelisch-lutherischen Kirche, der Mormonenkirche oder der Baptistenkirche.

Doch auch Brautpaare mit unterschiedlichen religiösen Zugehörigkeiten ließen sich bürgerlich vor dem Standesamt trauen. Ab den 1880er Jahren erklärten sich viele, insbesondere Sozialdemokraten, zu Freidenkern. Für Freidenker war das Bürgertum ein Eckpfeiler der säkularen Gesellschaft, die sie stärken wollten. Die Zahl der bürgerlichen Ehen ohne den kirchlichen Segen nahm daher stark zu.

Mit dem „Borgerlige Vielser“ (Bürgerlichen Ehegesetz) von 1922 verschwanden die Bedingungen dafür, wer bürgerlich gesinnt sein musste, und die Art Trauungszeremonie – ob bürgerlich oder kirchlich – wurde in Dänemark zur freien Wahl für alle, die heiraten wollten.

von

Günter Schwarz – 14.07.2019