Oldenburg/H.) – Das Amtsgericht in Oldenburg in Holstein sah es als erwiesen an, dass der Mann im Juni 2018 auf dem Weg von den Karl-May-Spielen einen Unfall verursacht hatte, durch den ein Mann ums Leben kam Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in 30 Fällen muss der Fahrer des unfallverursachenden Reisebusses 4.500 Euro Geldstrafe zahlen. „Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass sich der 52-Jährige bei den Angehörigen des Gestorbenen entschuldigte“, sagte ein Sprecher des Oldenburger Gerichts.

Der 52 Jahre alte Fahrer war mit seinem Bus in Rüting zwischen Lensahn und Cismar im Kreis Ostholstein mit einem Rettungswagen zusammengestoßen. Laut Anklage hatte der Busfahrer ein vor ihm haltendes Auto zu spät bemerkt und war auf die Gegenfahrbahn ausgewichen. Dabei übersah er den mit Blaulicht und Martinshorn herannahenden Rettungswagen und stieß frontal mit ihm zusammen.

Insgesamt wurden damals 52 Menschen verletzt, von denen 22 in umliegende Kliniken verbracht wurden. Ein 22 Jahre alter Mann, ein Betreuer der Kindergruppe, erlag zwei Tage nach dem Unfall an seinen schweren Verletzungen in einem Lübecker Krankenhaus.

In dem Reisebus hatten 38 Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren und 11 Betreuer mehrheitlich aus dem Schwalm-Eder-Kreis südlich von von Kassel in Hessen gesessen. Die Gruppe war auf der Rückfahrt von den Karl-May-Spielen in Bad Segeberg in ihr Ferienlager in Dahme an der Ostsee.

von

Günter Schwarz – 13.08.2019