Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führen zu Bewährungsstrafe
(Kiel) – Umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Kiel führten zur Verurteilung des Inhabers eines Transportunternehmens zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 21.000 Euro.
Dem Beschuldigten konnte die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 398.000 Euro sowie Lohnsteuerkürzungen von 56.000 Euro nachgewiesen werden. Der hohe Schaden kam dadurch zustande, dass der Unternehmer seinen Arbeitnehmern zusätzlich zu dem sozialversicherungsrechtlich angemeldeten Stundenlohn Schwarzlohn für nicht angemeldete „Überstunden“ bar auszahlte.
Den Ermittlungsbeamten gelang es im Rahmen der Vermögensabschöpfung an die 60.000 Euro aus dem Privatvermögen des Beschuldigten sowie über 150.000 Euro aus dem Vermögen seiner Firma zu sichern.
Zusatzinformation: Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schaden uns allen. Damit legale Beschäftigungsverhältnisse eingegangen werden können und nicht „schwarz gearbeitet wird“, sollten einige Bestimmungen beachtet werden. Weitere Informationen sind auf www.zoll.de zu finden.“
Quelle: Pressemitteilung des Hauptzollamts Kiel vom 18.09.2019 um 10:25 Uhr
überarbeitet und veröffentlicht von
Günter Schwarz – 18.09.2019