Drohne sorgte für Aufregung
(Kiel) – Donnerstagfrüh kam es gegen 08:00 Uhr beinahe zu einem Zwischenfall auf der Kieler Förde. Grund war eine Drohne.
Als ein französisches Marineschiff in die Kieler Förde einlief, tauchte plötzlich eine Flugdrohne auf, die das Schiff umkreiste. Da nach kurzer Ermittlungsarbeit feststand, dass es hierfür keine Erlaubnis gab, leitete die Besatzung bereits Maßnahmen ein. Das bemerkte der bislang unbekannte Pilot der Drohne offenbar und zog sich mit seinem Fluggerät in Richtung Laboe zurück.
Die Wasserschutzpolizei Kiel weist eindringlich darauf hin, dass das Überfliegen der Bundeswasserstraße „Kieler Förde“ mit einer Flugdrohne genehmigungspflichtig ist. Des Weiteren stellt ein Marineschiff immer auch ein militärisches Sperrgebiet dar, welches in keinem Fall überflogen und schon gar nicht gefilmt werden darf.
Genehmigungen zum Überfliegen der Kieler Förde erteilen die Luftfahrtbehörde des Landes SH oder das Wasserschifffahrtsamt in Lübeck. Um den Kieler Hafen überfliegen zu dürfen ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Hafenamt der Stadt Kiel erforderlich.
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Kiel vom 19.09.2019 um 11:46 Uhr
überarbeitet und veröffentlicht von
Günter Schwarz – 19.09.2019