(Wismar) – Nach einer Nacht im Polizeigewahrsam hat die Staatsanwaltschaft Schwerin den Mann aus Ghana wieder auf freien Fuß gesetzt, der am Donnerstag im Ausländeramt im Gebäude des Landratsamts in Wismar sein mutmaßlich eigenes Baby rund fünf Stunden in seiner Gewalt hatte. Es gebe keinen Haftgrund, teilte die Polizei Wismar am Freitag mit.

Der 22-Jährige, der zusammen mit der Mutter des Babys in die Ausländerbehörde gekommen war, hatte den Angaben zufolge einen Vaterschaftstest gefordert, um zu beweisen, dass er der Vater des Kindes sei. Damit wollte er offenbar seine bevorstehende Abschiebung verhindern.

Kurz vor 14:00 Uhr eskalierte die Situation und der Ghanaer brachte das Baby in seine Gewalt. Eine Verhandlungsgruppe nahm mit ihm Kontakt auf und versuchte ihn zu überzeugen, die Situation friedlich zu lösen. „Wir haben verschiedenste Ansätze probiert und immer wieder versucht, ihn zu überzeugen“, so Polizeisprecherin Sibylle Hofmann weiter.

Währenddessen kümmerte sich eine Notärztin um das Kind. Der Mann trug den Säugling in einer Tragetasche vor der Brust bei sich und ließ die Ärztin an das Kind, wurde aber aggressiv, sobald sich Polizisten näherten. „Die meiste Zeit war das Kind geschützt. Aber tatsächlich gab es die Situation, dass er stark die Arme um das Kind gelegt hat. Aber wir waren immer in der Nähe. Wir hätten das Kind in keine Gefahr gebracht“, so die Polizeisprecherin.

Polizeisprecherin Sibylle Hoffmann: „Wir hatten Sorge, dass das Kind nicht genug Luft bekommt.“

Als er am Abend der Ärztin das Kind für einen Check übergab, habe das SEK den günstigen Augenblick genutzt und zugegriffen – mit „einfacher körperlicher Gewalt“, wie es hieß. „Wir konnten gemeinsam mit der Notärztin den Vater davon überzeugen, dass das Kind eindringlich untersucht werden muss, weil wir Sorge hatten, dass das Kind nicht genug Luft bekommt“, sagte die Polizeisprecherin.

Der Ghanaer blieb bei der Festnahme unverletzt, und das Kind war wohlauf und wurde unter ärztliche Beobachtung gestellt.

Wie lange der Mann bereits in Deutschland ist und warum er abgeschoben werden soll, ist nicht bekannt. „Er muss jedenfalls eine sehr starke Verzweiflung gespürt haben“, sagte Sibylle Hofmann.

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Günter Schwarz – 20.09.2019