(Weimar) – „Einen Döner, bitte.“ – Diese Bestellung in der „Döner-Bude“ wird in Weimar in Zukunft wahrscheinlich immer seltener zu hören sein. In der thüringischen Stadt darf das beliebte Fleisch im Fladenbrot in bestimmten Fällen nun nicht weiterhin „Döner“ heißen.

Deutschlands unermüdlicher „Amtsschimmel“ hat einmal wieder hart und unerbittlich in einem völlig nebensächlichen Fall in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit zugeschlagen! Die Stadt des deutschen kulturellen Erbes mit den Traditionen der Weimarer Klassik um Wieland, Gorthe, Herder und Schiller wie auch dem Bauhaus und die Nationalversammlung von 1919, von der sich der Name der Weimarer Republk herleitet, sowie eine Vielzahl weiterer hochrangiger kultureller Hinterlassenschaften kümmert sie jetzt unter Federführung ihrer Lebensmittelbehörde um ein aktuelles „kulturelle Erbe“, das des Schutzes des deutschen „Beamtenapparats“ bedarf.

Für das Fleisch, das Döner genannt werden darf, gelten in Deutschland nämlich strenge Bestimmungen in Sachen Zusammensetzung und Zusatzstoffen. Die Weimarer Lebensmittelüberwachung hat sich jetzt endlich aufgemacht, den bereits vor über 20 Jahren festgelegten Beurteilungsmaßstab der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission durchzusetzen und die Bezeichnung Döner unter Voraussetzungen in den Imbissen verbieten, die diese Rezeptvorgaben nicht 100%ig einhalten.

Die Zusammensetzung des Dönerfleisches ist im deutschen Lebensmittelbuch genau definiert. Und nach den Leitsätzen für Fleisch- und Fleischerzeugnisse dieses Buches besteht ein deutscher „Döner“ oder „Döner Kebap“ üblicherweise aus dünnen Fleischscheiben vom Schaf und/oder Rind, die im Wechsel mit einer Hackfleischmasse auf einen Drehspieß aufgesteckt sind. Der mitverarbeitete Hackfleischanteil aus grobem Rindfleisch oder Schaffleisch darf demnach höchstens bei 60 Prozent liegen. Auch die weiteren Zusätze sind streng geregelt: Ausschließlich Salz, Gewürze, Eier, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt dürfen im Dönerfleisch enthalten sein – und keineswegs erlaubt sind Geschmacksverstärker wie z. B. Glutamat oder ähnliches, mit dem zugegeben die „Döner-Buden“ ihre „Döner von ihren Großhändlern zumeist angeliefert bekommen.

Damit halten die „Döner“-Verkaufsstände in den meisten Fällen diese strengen deutschen Regelungen nicht ein, und deshalb dürfen sie das beliebte Fleisch in Weimar nicht länger als Döner bezeichnen, sondern müssen es Drehspieß nennen, und sie müssen ihre Speisekarten, Aushänge und Leuchttafeln über den Verkaufstresen dementsprechend ändern. Dabei ist das Wort „Drehspieß aber eben sogar nur die deutsche Übersetzung des türkischen Wortes „Döner“.

von

Günter Schwarz – 26.10.2019