(Berlin) – Die Betreiber großer Social-Media-Plattformen sollen der „Welt am Sonntag“ zufolge künftig strafbare Inhalte dem deutschen Bundeskriminalamt melden müssen. Zudem sollen sie zur Auskunft über die zur Ermittlung nötigen Daten verpflichtet werden.

Dieses sei Teil eines „Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ in Internet, das die Bundesregierung am Mittwoch als Folge des Anschlags von Halle an der Saale beschließen wolle. Bei Veröffentlichungen von Beleidigungen, Hetze und Hass im Internet ist demnach vorgesehen, dass Staatsanwaltschaften künftig ermittelnd tätig werden müssen. Zudem soll es vor der Vergabe eines Waffenscheins eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz geben.

Der mutmaßlich rechtsextremistische Attentäter Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 während der Feierlichkeiten zum höchsten jüdischen Feiertag, dem Yom Kippur, versucht, bewaffnet in die Synagoge von Halle einzudringen, um dort ein Blutbad anzurichten. Nachdem ihm dieses nicht gelang, erschoss er zwei Menschen im Nahbereich der Synagoge und verletzte zwei weitere schwer. Der 27-Jährige befindet sich seit seiner Festnahme noch am Tag des Anschlags in Untersuchungshaft.

von

Günter Schwarz – 27.10.2019