Durchsuchung nach einem Betäubungsmittel-Verfahren
(Bad Oldesloe) – Durch die Kriminalpolizei Bad Oldesloe wird seit mehreren Monaten unter Federführung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ermittelt.
Ausgangspunkt der Ermittlungen waren verschiedene Hinweise insbesondere von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern auf verdächtige Aktivitäten des 19-Jährigen aus Bad Oldesloe. Durch umfangreiche Ermittlungen konnte der Tatverdacht erhärtet werden. Das Amtsgericht Lübeck erließ daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 19-Jährigen und eines 34-jährigen Mitbewohners.
Die Durchsuchung am 06.11.2019 verlief erfolgreich. Es konnten kleinere Mengen Cannabisblüten sowie Amphetamin im dreistelligen Grammbereich sichergestellt werden. Darüber hinaus fand die Polizei auch Bargeld in Höhe eines niedrigen vierstelligen Betrages, bei dem es sich vermutlich um Geld aus den Drogengeschäften handeln dürfte.
Da beide über einen festen Wohnsitz in Bad Oldesloe verfügen, lagen keine Haftgründe vor. Die Tatverdächtigen wurden daher nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Lübeck wieder entlassen. Die weiteren Ermittlungen durch die Kriminalpolizei Bad Oldesloe dauern noch an.
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Ratzeburg vom 08.11.2019 um 15:25 Uhr
von
Günter Schwarz – 08.11.2019