Immer wieder kommt es vor, dass Personen in vermeintlichen Feuerwehruniformen an der Tür klingeln, um Rauchwarnmelder zu prüfen. Hinter diesem Vorwand steckt im Regelfall eine Betrugsmasche. Der Zweck dahinter scheint unter anderem die Auskundschaftung lohnenden Diebesgutes zu sein. Die Feuerwehren jedenfalls sind zur Kontrolle von Rauchwarnmeldern weder befugt, noch vorgesehen.

Wenn die Feuerwehr an der Haustür klingelt und vorgibt, sie müsse überprüfen, ob Rauchwarnmelder vorhanden sind und ob diese auch voll funktionstüchtig sind, dann sollte jeder Bewohner stutzig werden. Denn eine solche Kontrolltätigkeit fällt nicht in den Aufgabenbereich einer Feuerwehr.

Gesetzlich sind Rauchwarnmelder in jeder Wohnung seit 2010 vorgeschrieben. Genauso ist in der Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein unter dem §49 Abs. 4 geregelt, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft den unmittelbaren Besitzern der Wohnung obliegt. Es sei denn, der Eigentümer der Wohnung übernimmt diese Verpflichtung selbst. Somit ist klar geregelt, dass jeder in der eigenen Verantwortung liegt. Es bleibt Mietern also nur zu klären, ob sie selbst oder der Vermieter die Verantwortung übernimmt. Die Feuerwehr hat damit aber nichts zu tun.

Sollten dennoch vermeintliche Feuerwehrmitglieder an der Tür klingeln, sollte man sich nicht von Uniformen überzeugen lassen. Für echte Mitglieder der Feuerwehr ist es ein leichtes ihre Mitgliedschaft auf Nachfrage auszuweisen. So wurden in vielen Wehren bereits die landeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstausweise eingeführt. Diese verfügen neben Angaben zur Feuerwehr auch über personenbezogene Angaben mit Lichtbild. Sollte ein solcher Ausweis nicht vorliegen, kann auch ein mitgeführter Meldeempfänger die Zugehörigkeit der Feuerwehr bestätigen, denn hier kann im Regelfall der Name des Trägers und der Feuerwehr auf dem Display angezeigt werden.

Sollte Unsicherheit bestehen, ist der Zutritt zur Wohnung zunächst zu verweigern und ein neuer Termin zu vereinbaren. In der Zeit kann bei dem örtlichen Wehrführer eine Erkundung eingeholt werden, ob es sich bei dem Besuch tatsächlich um Mitglieder der Feuerwehr handelte.

Aber Fakt bleibt: Die Feuerwehren machen keine Hausbesuche zur Überprüfung des anlagentechnischen Brandschutzes!

Quelle: Pressemitteilung des Kreisfeuerwehrverbands Dithmarschen vom 13.11.2019 um 08:15 Uhr

von

Günter Schwarz – 13.11.2019