Vermögensschaden nach Gewinnversprechungen
(Nordfriesland) – In den vergangenen Tagen ist es im mittleren Nordfriesland erneut vermehrt zu falschen Gewinnbenachrichtigungen gekommen. Dabei gaukeln die Anrufer den überraschten Anrufern vor, einen hohen Geldbetrag gewonnen zu haben.
Bevor es zu einer Auszahlung des Gewinnes kommen kann, müssen die vermeintlichen Glückspilze jedoch zunächst eine Gebühr als Sicherheit hinterlegen. Oftmals werden sogar weitere Summen für Transportversicherungen oder Notargebühren verlangt.
Aktuell hatten Betrüger in zwei Fällen mit dieser Masche Erfolg. Im Amtsbereich Viöl wurde einem 54-jährigen Mann ein Lotteriegewinn von fast 100.000 Euro versprochen. Um die Geldsumme zu erhalten, wurde er wiederholt aufgefordert, diverse Gebühren im Voraus zu entrichten, von denen ein Teil nach Abschluss der Transaktion zurückerstattet werden würden. Den Aufforderungen wurde nachgekommen, sodass ein Schaden von über 10.000 Euro entstand.
Auch in einem Nachbarort hatte eine Betrügerbande mit diesem Vorgehen für einen Vermögensschaden gesorgt. Der 63-jährigen Geschädigten wurde ein Lotteriegewinn bei einem bekannten Onlinekaufhaus in Höhe von über 150.000 Euro zugesagt. Um den Gewinn zu erhalten, müsse sie lediglich Gutscheine des Unternehmens erwerben. Nachdem sie dieser Aufforderung nachgekommen war, wurde jedoch eine Bearbeitungsgebühr von fast 3.000 Euro fällig, die auch gezahlt wurde. Als eine weitere Forderung aus angeblichen steuerlichen Gründen an das Opfer herangetragen wurde, wandte sich die Frau an die Polizei.
Ein dritter Fall wurde in der Umgebung bekannt. Hier wurde ein Gewinn von fast 40.000 Euro in Aussicht gestellt. Für den Geldtransport sollten knapp 1.000 Euro vorab gezahlt werden. Die 60-jährige Frau wurde jedoch sofort misstrauisch und wandte sich an die Polizei.
Darüber hinaus kam es Donnerstagvormittag, den 21.11.2019, in Husum zu mindestens acht Anrufen falscher Polizeibeamter bei älteren Menschen zwischen 50 und 90 Jahren. Alle kontaktieren Personen kannten offensichtlich diese Masche und fielen nicht auf die Betrugsversuche herein.
Die Polizei weist erneut darauf hin, dass die Polizei am Telefon nicht nach im Haus aufbewahrten Schmuck oder Bargeld fragt.
Außerdem sollte sich jeder bewusstmachen, dass man nur bei einem Gewinnspiel gewinnen kann, bei dem man sich aktiv angemeldet hat. Ferner fordern seriöse Gewinnspielunternehmen keine Vorauszahlungen. Bleiben Sie kritisch, geben Sie keine persönlichen Daten am Telefon preis und beenden Sie das Gespräch.
Sprechen Sie bei Unsicherheiten Freunde oder Familienmitglieder an oder wenden sie sich an die Polizei.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Internetseite der polizeilichen Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de .
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Flensburg vom 22.11.2019 um 11:39 Uhr
von
Günter Schwarz – 22.11.2019