EU-Vorschriften verschärfen Bedingungen für lokale Archive – zeigen Sie keine alten Schulfotos mit Namen und Jahresangaben mehr
Die EU-Vorschriften für personenbezogene Daten haben die Arbeit der lokalen Archive erschwert. Bilder dürfen nicht mit Namen geteilt werden, was sich äußerst störend und auch nachteilig auf die vielen Personen auswirkt, die die Bilder zumeist nach Familienangehörigen, ehemaligen Nachbarn und Freunden und ähnlichen Personen durchsuchen.
Die lokalen Archive sind eine Goldmine des Wissens, der Geschichte und der Erinnerungen. Die 550 lokalen Archive des Landes Dänemarks werden jedoch von der EU-Verordnung über personenbezogene Daten stark in Frage gestellt.
Für die Regeln dürfen die lokalen Archive unter anderem nicht die Namen von Personen in Bildern anzeigen. Dieses wird sowohl vom Langebæk Lokalhistoriske Arkiv (Kulturhistorischen Archiv) als auch vom Møns Lokalarkiv in der Kommune Vordingborg bestätigt.
„Es sind die Nutzer, die davon betroffen sind, weil sie die gewünschten Fotos nicht mehr sehen können“, erklärt Susanne Outzen, Archivmanagerin im Møns Lokalarkiv.
Laut dem Langebæk Lokalhistoriske Arkiv ist das Interesse an der Sammlung lokaler Archive unter der örtlichen Bevölkerung sehr groß. „Es gibt nichts Aufregenderes, als unsere alten Schulbilder oder Konfirmationsbilder noch einmal anzusehen“, sagt Inge Langeskov-Nielsen, Leiterin des Archivs für lokale Geschichte in Langebæk.
Wenn die Bilder mit einem Namen und/oder einer Jahreszahl darauf versehen sind, dürfen solche Bilder gemäß den EU-Vorschriften für personenbezogene Daten nicht mehr gezeigt werden.
Die Datenschutzverordnung, im Volksmund als „Verordnung über personenbezogene Daten“ bezeichnet und mit den Regeln der DSGVO abgekürzt, ist eine EU-Verordnung zur Stärkung und Harmonisierung des Schutzes personenbezogener Daten in der EU. Doch gerade diese Harmonisierung der Regeln stellt die lokalen Archive vor große Herausforderungen. Die erlassenen Regeln schränken die Möglichkeit ein, Personen in veröffentlichten Bildern zu identifizieren.
In lokalen Archiven in ganz Dänemark werden Fotos und Geschichten auf der Website „arkiv.dk“ abgelegt. Gemäß der EU-Verordnung über personenbezogene Daten dürfen die Archive jedoch keine Namen oder Daten mehr auf die Bilder setzen.
„Einige der Dinge, die im Internet am häufigsten gesucht werden, sind Konfimations- und Schulbilder“, sagt Inge Langeskov-Nielsen.
Gemäß den Regeln für personenbezogene Daten müssen die Bilder älter als 75 Jahre sein, bevor sie mit Namen und Jahresangabe ins Internet gestellt werden können.
„Das Problem ist, dass wir nur alle Bilder online stellen dürfen – die so alt sein müssen, dass die darauf zu sehenden Personen schon tot und alle weg sind“, betont die Leiterin des lokalen Geschichtsarchivs.
Christiansborg möchte nun die Probleme, die die EU-Verordnung über personenbezogene Daten für die lokalen Archive mit sich bringt, genauer untersuchen, sagt Jeppe Bruus (S), Mitglied des Parlamentarischen Rechtsausschusses.
„Es ist von großem Interesse und ist daher auch ein wichtiger Bestandteil unseres Verständnisses der Gesellschaft und der Entwicklung, an der wir beteiligt waren und sind“, sagt er.
Die
Verordnung über personenbezogene Daten wurde am 25. Mai 2018
eingeführt. In einigen Bereichen wurden noch keine Auslegungen und
Richtlinien vorgenommen, was sich auch auf die lokalen Archive
auswirkt:
„Wir werden oft gebeten, von Zeit zu Zeit etwas zu
evaluieren, und es gibt in der Regel keine Zeitvorgaben für das,
wann und was wir herausfinden sollen“, sagt Susanne Outzen.
Das „Beinstellen“ der GDPR haben auch Eva Kjer Hansen von der Partei Venstre (Rechtsliberale Partei) dazu veranlasst, Justizminister Nick Hekkerup (Socialdemokraterne) eine Reihe von Fragen zu stellen. Sie hat unter anderem gefragt, ob es für das Gesetz möglicherweise richtig ist, die lokalen Archive auf diese Weise lahmzulegen.
Auf Ersuchen von Eva Kjer Hansen hat das Justizministerium auch eine Untersuchung eingeleitet, ob es eine besonders strenge dänische Umsetzung der Gesetzgebung gibt oder ob diese EU-Verordnung genau das fordert.
von
Günter Schwarz – 29.12.2019