Unzulässige Abfallablagerung – Polizei sucht Zeugen
(Bad Oldesloe) – In der Zeit zwischen Montag, den 06.01.2020 und Dienstag, 07.01.2020, 20:00 Uhr ist es in einem Verbindungsweg zwischen Blumendorf und der Landesstraße 226, Grabauer Straße, zu einer unzulässigen Abfallablagerung durch Bauschutt sowie asbesthaltigen Faserzementplatten gekommen.
Der Ablageort befindet sich auf einem Wirtschaftsweg ca. 80 Meter von der Grabauer Straße entfernt, unmittelbar vor der Zufahrt zur dortigen Windkraftanlage.
Unbekannte luden dort unter anderem Bauschutt, asbesthaltige Welldachplatten aus Faserzement, Konstruktionsholz, alte Zaunposten, mehrere Eimer, zerbrochene Spannplatten und Maschendraht ab.
Aufgrund der Menge, ca. 3 Kubikmeter, und der Spurenlage vor Ort gehen die Ermittler davon aus, dass zum Transport ein Anhänger verwendet worden sein dürfte.
Eine derartige Ablagerung von Abfällen stellt eine Straftat gemäß § 326 StGB dar. Die Ermittler für Umwelt-und Verbraucherschutz vom Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Bad Oldesloe haben die Ermittlungen aufgenommen und bitten mögliche
Zeugen, die die Ablagerung beobachtet haben oder Hinweise zum Verantwortlichen geben können, sich unter der Telefonnummer 04531/501-542 oder 04531/501-543 zu melden.
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Ratzeburg vom 09.01.2020 um 12:51 Uhr
überarbeitet und veröffentlicht von
Günter Schwarz – 09.01.2020