In Zukunft müssen die Galerien und Auktionshäuser des Landes Käufer beim Kauf oder Verkauf teure Kunst überprüfen, um Geldwäsche zu vermeiden. Am gestrigen Freitag traten neue gesetzliche Regeln in Kraft, die es Galerien und Kunstauktionen im ganzen Land vorschreiben, Kunden zu registrieren und mit 50.000 Kronen (6.700Euro) oder mehr zu handeln.

Gleichzeitig müssen die Händler verdächtige Kunsttransaktionen im Vorfeld der Polizei melden. Die gesetzliche Regelung ist Teil der EU-Geldwäscherichtlinie, deren Umsetzung im vergangenen Jahr von dem Folketing in Dänemark beschlossen wurde.

Obwohl es hier in Dänemark keine größeren Fälle von Geldwäsche gegeben hat, sind vorbeugende Maßnahmen erforderlich, sagt Stig Nielsen, Leiter des Amtes zur Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei der dänischen Finanzaufsichtsbehörde. „Wenn alle anderen Länder Sperren und Regeln einführen und wir dieses nicht tun, wird es sicherlich dazu kommen“, sagt Stig Nielsen.

Bei den Kunsthändlern herrscht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass die Behörden verhindern möchten, dass Geldwäsche betrieben wird. Aber die Regeln verursachen bürokratische Herausforderungen, sagt Thorkild N. B., Vorsitzender des dänischen Galerieverbandes. „Wir haben in unserem täglichen Leben schon eine Menge zu tun, und damit wird es jetzt noch mehr“, sagt Thorkild NB. Nielsen.

Im Bruun Rasmussen-Auktionshaus in København nennt Geschäftsführer Jakob Dupont die neuen Gesetze akteptabel. Er wundert sich aber, dass sie auch nicht für Auktionen mit zum Beispiel in den Branchen Design oder Autos gelten, denn er glaubt nicht, dass Geldwäsche im dänischen Kunsthandel weit verbreitet und damit ein Problem ist. „Ich bin schon lange auf dem dänischen Auktionsmarkt zu Hause und glaube nicht, dass die Branche Geldwäscheversuchen ausgesetzt ist“, sagt Jakob Dupont.

Obwohl Geldwäsche auf dem Kunstmarkt in Dänemark nicht weit verbreitet ist, ist Stig Nielsen der Ansicht, dass es nur eine Frage der Zeit wäre, wenn die Gesetze nicht verschärft würden. „Die Kriminellen suchen nach Orten, an denen sie ihr Geld waschen oder in den Terror lenken können. Wenn es in einem Land einfacher ist als in einem anderen, gehen sie dorthin“, sagt er.

Wirtschaftsminister Simon Kollerup (Socialdemokraterne) nennt die neuen Regeln notwendig, und er achtet gespannt auf Vorschläge, um die Verordnung weiter auszubauen, um beispielsweise das Design-Geschäft oder den Autohandel einzubeziehen. „Wenn es in der Geldwäschereivorschrift Branchen gibt, die nicht wirksam genug davor geschützt sind, haben wir die Verpflichtung, sie untersuchen zu lassen, und die politische Verpflichtung, darüber zu diskutieren und eventuell nachzubessern“, sagt Simon Kollerup.

von

Günter Schwarz – 11.01.2020