Zwei weitere Klagen wegen Drohungen gegen den vestjysk (westjütländischen) Jäger sind von der Staatanwaltschaft auf dem Weg. 2018 erschoss Mourits Troldtoft einen geschützten Wolf auf einem Feld in der Nähe von Ulfborg. Ein Vergehen, für das ihn das Vestre Landsret (Landgericht West) in Viborg zu 40 Tagen Haft verurteilte und ihm zwei Jahre lang die Jagdlizenz entzog.

Im Anschluss an den Fall verfolgten ihn und seinen Sohn Steffen Troldtoft eine Reihe von Bedrohungen durch das Telefon und dem Internet. Erst kürzlich wurde ein 33-jähriger Mann zu 40 Tagen Haft verurteilt, unter anderem weil er Troldtoft bedroht hatte.

Jetzt heißt es, dass die Staatsanwaltschaft mindestens in zwei weiteren Fällen Anklage erhoben hat.

Eine stammt aus Sønderborg, wo ein 45-jähriger Mann in einer geschlossenen Facebook-Gruppe im vergangenen Jahr schrieb: „Was für eine Strafe kann ich bekommen, wenn ich ihn erschieße und töte? Er ist schließlich eine Mischung aus einem Monster und einem Idioten!“

Diese Worte bringen dem 45-Jährigen jetzt eine Gerichtsverhandlung ein, bei der er wegen Verstoßes gegen § 266 StGB angeklagt wurde und was bis zu zwei Jahre Haft vorsieht. Der Mann bekennt sich schuldig.

Neben dem Fall aus Sønderborg ist ein Fall vor dem Gericht in Helsingør anhängig.

Der Sohn, Steffen Troldtoft, gibt an, dass neun weitere Fälle gemeldet wurden. Darauf will er aber nicht weiter eingehen, da er den Absendern der Drohungen keine Aufmerksamkeit mehr schenkt.

Es ist illegal, andere auch im Internet zu bedrohen, sogar wenn diese Personen die Bedrohungen nicht ernst nehmen wollen. Das erklärt Nicolaj Holst, außerordentlicher Professor für Strafrecht und Strafjustiz an der Universität Aarhus. „Die Art der Bedrohung muss so beschaffen sein, dass man Angst hat, dass sein Leben in Gefahr ist oder dass ernsthafte Schäden auftreten können“, sagt er.

Wenn das Gericht entscheiden muss, ob eine mündlich bedrohliche Feststellung eine Straftat oder noch eine überspitzt formulierte Meinung darstellt, prüft der Richter immer die verwendeten Wörter und in welchem Kontext sie gesagt oder geschrieben werden. Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied, ob eine Person von Angesicht zu Angesicht oder über das Internet bedroht wird.

„Die Medien sind nicht wesentlich, aber schriftlich muss man sich den Kontext ansehen. Ist es in einem Forum, in dem man im Allgemeinen Spaß macht oder übertreibt? Oder ist es ein ernsterer Ort, in dem man es schreibt“, sagt der Dozent. Er weist auch darauf hin, dass der Einsatz von Emojis eine Bedrohung nicht weniger ernst macht. „Es gibt keine festgelegten Regeln für die Verwendung von Emojis. Auch dies ist eine konkrete Einschätzung der konkreten Aussage“, sagt Nicolaj Holst.

Er schätzt, dass es mehrere weitere lebensbedrohliche Bewertungen über soziale Medien gegeben hat. „Ein großer Teil der öffentlich geführten Gespräche und Debatten ist dorthin gezogen“, sagt der Strafrechtprofessor.

von

Günter Schwarz – 18.01.2020