(Daugård) – Der Kaufmann in Daugård in Midtjylland (Mitteljütland) nahe Vejle will handeln, wie es im Wettbewerbsgesetz heißt. Daher sieht er kein Problem darin, eine Altersgrenze von 16 Jahren für den Kauf von Energy-Drinks einzuführen.

Wenn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine Energy-Drinks mehr im örtlichen Lebensmittelgeschäft in Daugård kaufen dürfen, ist es nach Ansicht mehrerer Parteien nicht illegal. Weder die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde, die Lebensmittelbehörde noch die Lebensmittelkette Lidl sehen rechtliche Hindernisse für die Altersbeschränkung bei dee Abgabe von Enrgy-Drinks.

Auf Facebook fragt Heidi Maersk Nielsen, was als nächstes kommt. Sollten Menschen über 100 kg nicht Havarti-Käse und Schokolade kaufen dürfen?

Trotzdem hat Lebensmittelhändler Allan Kring Bülow das Gesetz auf seiner Seite, als er in seinem Laden die Regale der Energy-Drinks mit einem Schild versehen hat, auf dem er betont, dass man 16 Jahre sein muss, um sie zu kaufen.

„Es läuten keine Alarmglocken. Der einzelne Kaufmann ist in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsregeln in seinem guten Recht, mit denen zu handeln, wenn er will. Darin haben wir grundsätzlich Vertragsfreiheit in Dänemark. Wenn er keine Energy-Drinks an Kinder verkaufen will, hindert ihn laut den Wettbewerbsregeln nichts daran“, sagt Louise Kastfelt, Büroleiterin der Wettbewerbs- und Verbraucheragentur.

Wenn sich dagegen alle Händler oder nur zwei unabhängige Händler auf eine ähnliche Beschränkung einigten, wäre dies eine andere Sache. „Das dürfen sie nicht, weil sie Wettbewerber sind, und dann müssen sie nach dem Wettbewerbsgesetz Ihre Geschäftsstrategie selbst festlegen – andernfalls könnte es sich um einen Verstoß gegen Abschnitt 6 des Wettbewerbsgesetzes in Bezug auf wettbewerbswidrige Vereinbarungen handeln“, sagt sie.

Nach dem Wettbewerbsgesetz ist es Unternehmen untersagt, Vereinbarungen zu treffen, die direkt oder indirekt darauf abzielen, den Wettbewerb einzuschränken. Beispielsweise können Vereinbarungen darin bestehen, Kauf- oder Verkaufspreise oder andere Geschäftsbedingungen festzulegen.

Auch im Umweltministerium läuten die Alarmglocken nicht. Hier steht die Lebensmittelagentur in Einklang mit dem Lebensmittelgeschäft in Daugård, wenn sie Kinder und Jugendliche auffordert, überhaupt keine Energy-Drinks zu trinken. Der hohe Koffeingehalt kann bei Kindern zu Schlafstörungen, Herzklopfen, Reizbarkeit, Nervosität oder Angstzuständen führen.

Der Fachberater der dänischen Lebensmittelagentur, Erik Jepsen, erklärt, dass es keine Regeln für den Verkauf von Energiegetränken gibt, wie zum Beispiel das Verbot des Verkaufs von Alkohol an Personen unter 16 Jahren. Das heißt aber nicht, dass der Lebensmittelhändler in Daugård etwas falsch macht. Die Einführung einer „freiwilligen“ Altersbeschränkung verstoße daher nicht unmittelbar gegen die Vorschriften im Bereich der Fødevarestyrelsens (Lebensmittelbehörde).

Der Bürgerbeauftragte für Verbraucherfragen befasst sich mit Fällen, die auf dem Marketinggesetz beruhen. Die Fachberaterin Danielle Berggreen teilt mit, dass sie im vorliegenden Fall nicht eingreifen wird. Dies liegt daran, dass der Bürgerbeauftragte für Verbraucher nur dann Diskriminierungsfälle bearbeitet, wenn kein wesentlicher Grund vorliegt. Der wahre Grund für diesen Fall ist die Warnung der dänischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vor den negativen Auswirkungen von Energy-Drinks auf Kinder und Jugendliche.

Die deutsche Discounterkette Lidl fordert nun seit fast eineinhalb Jahren den Ausweis von Kindern und Jugendlichen, die Energy-Drinks kaufen. Seit dem 30. September 2018 verbietet Lidl auch den Kauf von koffeinhaltigen Getränken durch Jugendliche unter 16 Jahren.

Das DTU Fødevareinstituttet (Lebensnmittelinstitut) und die Hjerteforeningen (Herzgesellschaft) glauben, dass die Mischung aus hohem Koffeingehalt und hohem Zuckergehalt nicht gut für Kinder und Jugendliche ist, deren Gehirn sich noch entwickelt. Daher empfiehlt Lidl eine Altersgrenze von 16 Jahren, um Energy-Drinks kaufen zu können.

„Natürlich wollen wir immer alle unsere Waren an alle verkaufen. Dies gilt jedoch nicht für dieses einzelne Produkt. Wir haben die Einschränkung eingeführt, um der Empfehlung des DTU Fødevareinstituttets und der Hjerteforeningen zu folgen“, sagte Morten Vestberg, Leiter Kommunikation bei Lidl. Seit Einführung der Altersbeschränkung am 30. September 2018 hat Lidl keine Probleme mehr. „Unsere Anwälte glauben, dass die Beschränkung legal ist. Wir haben noch von niemandem gehört, dass das Gegenteil der Fall sein sollte“, sagt er.

von

Günter Schwarz – 30.01.2020