Pressemitteilung der Polizeidirektion Kiel – Informationen zu dem möglichen Tötungsdelikt in Rendsburg
(Rendsburg) – Am gestrigen Donnerstag, dem 13. Februar, rief ein 24-jähriger Mann gegen 03:00 Uhr die Rettungsleitstelle an und bat um notärztliche Unterstützung. Die Rettungskräfte erreichten kurz darauf ein Hotel in Rendsburg.
Vor Ort stellten die eingesetzten Kräfte einen an den Armen stark blutenden Mann fest. Neben ihm lag eine leblose Frau. Bei dieser soll es sich um die 28-jährige, ehemalige Lebensgefährtin des inzwischen Tatverdächtigen handeln.
Nach ersten Ermittlungen dürfte es zwischen dem Paar in dem Hotelzimmer zu einem Streit gekommen sein. Welche Todesursache in Betracht kommt, wird eine rechtsmedizinische Obduktion im Verlauf des heutigen Tages ergeben.
In dem Zimmer befand sich auch ein sechs Monate altes Kind. Dieses wurde dem Jugendamt übergeben.
Der Beschuldigte wurde festgenommen, macht jedoch keine Angaben zur Sache. Er wurde dem Amtsgericht Rendsburg zugeführt. Dieses verhängte einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags.
Die Ermittlungen zu den Hintergründen dauern an und werden durch das Kommissariat 1 der Bezirkskriminalinspektion Kiel geführt. An den ersten Ermittlungen waren neben dem K1 auch das K6 (Kriminaltechnik), die Kriminalpolizeistelle Rendsburg und Kräfte des Polizeireviers Rendsburg beteiligt.
Für Rückfragen zum Stand der Ermittlungen steht Oberstaatsanwalt Bieler von der Staatsanwaltschaft Kiel zur Verfügung.
Ergänzend möchte ich diesen traurigen Vorgang zum Anlass nehmen, einen Blick hinter die polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Kommunikation freizugeben.
Gestern früh war zunächst nicht klar, ob es sich in diesem Fall tatsächlich um ein Tötungsdelikt handelt. Die Spezialisten der Kriminalpolizei und der Rechtsmedizin müssen in jedem neuen Fall zunächst prüfen, ob auch andere Ursachen infrage kommen. Denkbar sind auch Unfall, Suizid oder natürliche Todesursache.
Während die Spuren gesichert werden, beginnen parallel die Ermittlungen. Wichtig ist uns auch, dass mögliche Angehörige gefunden, aufgesucht und frühzeitig informiert werden. Sie sollen nicht über die Öffentlichkeit erfahren, was ihren Angehörigen widerfahren ist.
In schwerwiegenden Fällen wie diesem erreichen uns sehr frühzeitig Anfragen verschiedener Medien. Wir bestätigen dann, dass wir einen toten Menschen in einem Hotelzimmer vorgefunden haben und die Ermittlungen andauern.
Damit wir sicherstellen können, dass alle Anfragenden dieselben Informationen erhalten, wird ein zentraler Ansprechpartner gefunden – in diesem Fall Oberstaatsanwalt Axel Bieler aus Kiel.
Da natürlich auch Journalistinnen und Journalisten recherchieren und Erkenntnisse gewinnen, beginnt eine dynamische Phase, in der immer mehr Details bekannt werden. Der Sprechende entscheidet dann nach Rücksprache mit allen polizeilichen und staatsanwaltlichen Akteuren, welche Informationen schon bestätigt werden können.
Heute, einen Tag nach der Tat, informieren wir über den Stand der Ermittlungen. Uns ist der bekannte Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ wichtig. Die Kombination aus mündlicher, aktueller Informationsverbreitung über die Medien und anschließender schriftlicher, belastbarer Kommunikation ist aus unserer Sicht in solchen Fällen ein geeigneter Weg, die Bürgerinnen und Bürger professionell und fundiert zu informieren.
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Kiel vom 14.02.2020 um 11:39 Uhr
überarbeitet und veröffentlicht von
Günter Schwarz – 14.02.2020