Vier auf einen Streich
(Kiel) – Lediglich eine Straftat zu begehen reichte einem 28-Jährigen am frühen Sonntagmorgen offenbar nicht. Er beging gleich vier.
Zunächst setzte er sich betrunken hinter das Steuer eines Toyota, was gemäß § 315c des Strafgesetzbuches geahndet wird. Der Toyota gehörte allerdings nicht ihm, sondern einer Bekannten. Diese wusste nach jetzigem Ermittlungsstand nicht, dass der 28-Jährige ihr Fahrzeug unbefugt nutzte, so dass hier der § 248b des StGB erfüllt ist.
Bei seiner Fahrt prallte der Fahrer gegen 06:00 Uhr in Elmschenhagen gegen eine Ampel, so dass diese umknickte. Der Mann setzte seine Fahrt dennoch fort und beging somit eine Unfallflucht gemäß § 142 StGB. Zu guter Letzt kommt noch § 21 des Straßenverkehrsgesetzes ins Spiel: Der Mann besitzt gar keinen Führerschein.
Kommissar Zufall kam auch noch zum Einsatz. Am Unfallort an der Einmündung vom Tröndelweg in den Ellerbeker Weg entdeckten die eingesetzten Beamten des 4. Reviers das Kennzeichen des Toyota, was infolge des Zusammenstoßes mit der Ampel abgefallen war. Als sie die Anschrift der verdutzten Halterin aufsuchten, erschien kurz darauf auch der Fahrer. Zu Fuß.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa 1,7 Promille, woraufhin ein Polizeiarzt eine angeordnete Blutprobe zur genauen Bestimmung des Wertes entnahm. Der letztlich in der Straße Wüstenfelde aufgefundene Wagen hat vermutlich einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten.
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Kiel vom 17.02.2020 um 11:17 Uhr
überarbeitet und veröffentlicht von
Günter Schwarz – 17.02.2020