(Lübeck / Ostholstein) – Bei der Kriminalpolizei Oldenburg eingegangene Hinweise auf zwei 23 Jahre alte Männer führten zum Auffinden von größeren Mengen Diebesguts.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck kam es im Januar dieses Jahres zu einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Lübeck in der von den beiden Männern bewohnten Wohnung. Das darin gefundene Diebesgut führte direkt zur Aufklärung dreier Wohnungseinbrüche auf Fehmarn und in Oldenburg.

Den erfreuten Geschädigten konnte das Diebesgut schon wieder ausgehändigt werden. Ebenso freute sich der ehemalige Besitzer einer Scheckkarte aus Ahrensburg darüber, Nachricht von dem Verbleib der Karte zu bekommen.

Bei dieser Durchsuchung ausgewertete Spuren ergaben jetzt Hinweise auf weitere Einbrüche in ein Restaurant auf Fehmarn und eine Wohnung in Neukirchen. Darüber hinaus steht ein Einbruch in eine Werkstatt in Lübeck aus 2018 vor der Aufklärung.

Aus diesem Grunde ließ die Staatsanwaltschaft Lübeck die Einzimmerwohnung der 23-Jährigen erneut durchsuchen. Obwohl nur vier Wochen vergangen waren, hatten die Männer erneut Diebesgut angehäuft.

Die überwiegend elektronischen Geräte stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit aus einem Einbruch in eine Gaststätte und eine Privatwohnung. Zusätzlich wurden bei dieser Durchsuchung Substanzen gefunden, bei denen es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Betäubungsmittel handeln dürfte.

Die beiden Männer konnten der Polizei ihre Mithilfe bei der Zuordnung der Sachen leider nicht anbieten, da sie sich zum Zeitpunkt der Durchsuchung an einem bisher noch nicht bekannten Ort aufhielten.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck vom 20.02.2020 um 14:19 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 20.02.2020