Durchsuchung eines Ladengeschäfts wegen des Verdachts des Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz
(Husum) – Wegen des Verdachts des Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz ermittelt die Kriminalpolizei Husum und die Staatsanwaltschaft Flensburg gegen die Inhaber eines Ladengeschäfts/Internethandels in der Husumer Innenstadt, welches u. a. Hanfprodukte vertreibt.
Am Mittwochmorgen, dem 04.03.2020, wurden deshalb die Geschäfts- und Privaträume der 26-jährigen und des 32-jährigen Geschäftsinhabers durchsucht. Die Durchsuchung führte zur Sicherstellung von Beweismitteln, die den Verdacht des unerlaubten Handels von Betäubungsmitteln erhärten.
Die Ermittlungen dauern an.
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Flensburg vom 05.03.2020 um 13:05 Uhr
überarbeitet und veröffentlicht von
Günter Schwarz – 05.03.2020