Verfassungsschutz beobachtet AfD-„Flügel“
(Berlin) – Der Verfassungsschutz stuft den sogenannten Flügel der AfD nun offiziell als Beobachtungsfall ein. Der Verfassungsschutz ist zu dem Schluss gekommen, dass es sich beim „Flügel“ um eind rechtsextremistische Bestrebung handelt. Das gilt jedoch (noch) nicht für die AfD als Gesamtpartei, aber darüber, wie viel Einfluss die rechtsnationale Gruppierung in der Partei hat, gehen die Meinungen auseinander.
Die neue Bewertung ermöglicht es, Extremisten auch mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Bisher hatte der Verfassungsschutz den Flügel lediglich als Prüffall eingestuft. Gründer und Galionsfigur der Gruppierung ist der thüringische AfD-Fraktions- und Landesvorsitzende Björn Höcke.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) lud dazu – ohne weitere Details zu nennen – für Donnerstag zu einer Pressekonferenz mit seinem Präsidenten Thomas Haldenwang in Berlin ein. Haldenwang hatte in den vergangenen Monaten eine neue Dynamik im Bericht des Rechtsextremismus und eine Vermischung unterschiedlicher Milieus festgestellt.
Die AfD hatte am Vortag Stellungnahmen von Funktionären der Partei veröffentlicht, mit denen diese frühere Äußerungen zum Islam, zur Einwanderung und zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber „klarstellen“ wollten. Damit sollten Vorhaltungen des Verfassungsschutzes entkräftet werden. Nicht alle diese Äußerungen stammten von Anhängern des „Flügels“.
Der Verfassungsschutz hatte den rechtsnationalen „Flügel“ der Partei bereits im Januar 2019 als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, ebenso die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative. Die Einstufung als Beobachtungsobjekt bedeutet, dass die jetzt Bewegung mit dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden darf.
von
Günter Schwarz – 12.03.2020