(Kiel) – Soeben hat Schleswig-Holsteins Landesregierung beschlossen, Touristen dürfen Schleswig-Holstein ab morgen, dem 18. März, nicht mehr betreten. „Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein werden ab morgen untersagt. Das kann kontrolliert werden und ordnungsrechtlich durchgesetzt werden“, sagte Tourismusminister Bernd Buchholz (FDP).

Ziel dieser Maßnahme sei es, dass auch der Tagestourismus nicht mehr stattfinde. Entsprechende Regelungen werden laut Buchholz gemeinsam mit Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebracht. „Das heißt, dass sich Hamburgerinnen und Hamburger bitte nicht auf den Weg an die Nordsee, Ostsee und auch nicht an die Binnenseen machen.“

Außerdem hat die Landesregierung beschlossen, dass die Restaurants in Schleswig-Holstein ab morgen vollständig geschlossen werden, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Nachmittag. Sie dürfen Essen nur noch außer Haus verkaufen – etwa über einen Lieferservice. Bislang war vorgesehen, dass Restaurants zwischen 06:00 und 18:00 Uhr geöffnet haben konnten – so hatten es Bund und Länder am Montag vereinbart. „Doch damit – so die Befürchtung – biete man auch für Tagestouristen falsche Anreize, nach Schleswig-Holstein zu kommen. Deswegen habe man sich zu einer Verschärfung der Bundesregelungen entschieden“, sagte Buchholz.

Hotels und Ferienwohnungen für Urlauber werden ebenfalls ab morgen geschlossen. Diese Regelung gilt auch für alle Einrichtungen, die ausschließlich touristischen Zwecken dienen, sagte Buchholz. Ausnahmen sind nur für Geschäftsreisende möglich.

Die Landesregierung beschloss außerdem, ein Nothilfeprogramm mit dem Volumen von 500 Millionen Euro aufzulegen. Das Geld will Schleswig-Holstein über Kredite aufnehmen. Schon morgen werde ein Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht, erklärte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). „Die in Not kommen, werden unterstützt“, erklärte Ministerpräsident Günther.

Hilfe vom Bund und von Versicherungen seien allerdings vorrangig, sagte Heinold. Dieses Vorhaben sei mit der Schuldenbremse vereinbar, sagte Heinold. In außergewöhnlichen Notsituationen sei es erlaubt, mehr Kredite aufzunehmen als in normalen Zeiten.

von

Günter Schwarz – 17.03.2020