
Schleswig-Holsteinische Gerichte sagen erste Verhandlungen ab
Die Coronavirus-Epidemie stellt auch die Gerichte vor Probleme. Um ihre Mitarbeiter nicht zu gefährden, haben die Gerichte in Schleswig-Holstein den Besucherverkehr stark eingeschränkt. Außerdem werden deutlich weniger Verhandlungen durchgeführt.
Das Landgericht Itzehoe hat beispielsweise alle nicht zwingend notwendigen Gerichtstermine nach eigenen Angaben abgesagt. Ausnahmen gibt es nur für strafrechtliche Haftsachen und besondere Eilverfahren, womit dringliche Verhandlungen wenn immer möglich durchgeführt werden.
Für geladenen Personen und Besucher öffentlicher Verhandlungen gibt es strenge Einlasskontrollen – auch für Anwälte und Rechtspfleger. Bedingung bei Verhandlungen ist, dass ein hinreichend großer Abstand zwischen allen Verhandlungsteilnehmenden gewährleistet werden kann.
Stark eingeschränkt ist die Teilnahme von Besuchern an Verhandlungen. Sie müssen sich vorgängig telefonisch bei dem jeweiligen Gericht erkundigen, ob sie Zugang zum Gerichtssaal erhalten.
Wer in den nächsten Wochen zu einem Gerichtstermin geladen ist, sollte sich telefonisch erkundigen, ob dieser stattfindet oder nicht.
von
Günter Schwarz – 22.03.2020