(Horsens) – Angehörige von Personen, die während der Coronaepidemie beigesetzt werden sollten, können nun ihre Angehörigen verbrennen lassen und so die Zeremonie später abhalten.

Stellen Sie sich vor, Sie müssen eine Beisetzung abhalten, bei der Sie einige wenige Angehörigen und/oder Freunde auswählen müssen, entweder weil sie weniger gesund, älter sind oder weil es keinen Platz in der Kirche gibt, weil man sich voneinander fernhalten muss.

Es war ein Dilemma, mit dem sich die Angehörigen der Verstorbenen während der Coronaepidemie in diesen Tagen befassen mussten. Dieses Dilemma wird jedoch in der Probstei von Horsens umgangen.

Bei einer Beerdigung halten Sie normalerweise eine Zeremonie ab, bei der Sie sich vom Verblichenen verabschieden, während sich der Sarg in der Kirche oder Kapelle befindet. Anschließend begeben sich die Angehörigen zusammen mit dem Sarg zur Beisetzung zur Begräbnisstätte. Jetzt bietet die Pröbstin in Horsens an, dass die Familien zuerst den Sarg verbrennen lassen können und sich dann später zur Beisetzung der Urne zur Trauerfeier treffen können, wenn die Coronaepidemie vorbei sein wird.

Die Probstei Horsens bietet ihrer Gemeinde diese Möglichkeit gerne an. „Es gibt somit die Möglichkeit, eine Beerdigung zu verschieben und so alle Personen bei der Beerdigung teilhaben zu lassen, die daran teinehmen möchten“, sagt Pröbstin Annette Bennedsgaard aus Horsens.

Auf die Frage, ob die Kirchen in Horsens Anfragen von Angehörigen Verstorbener erhalten haben, die verwirrt waren, wie sie in der momentanen Situation eine Beerdigung abhalten sollen, während sie die Sanktionen der Regierung befolgen müssen, antwortet Annette Bennedsgaard „Ja, es gibt viele Pastoren hier in Horsens und im Rest des Landes, die danach befragt wurden. Das haben sie vom ersten Tag an schon gehabt. Wir alle können erkennen, dass dieses ein unmöglicher Zustand ist. Was machen wir jetzt, wenn wir uns zu Beerdigungen treffen möchten, fragen viele Leute“, sagt sie.

Annette Bennedsgaard erhält Anfragen von Verwandten, die Fragen haben, wie sie unter den Sanktionen der Regierung eine Beerdigung abhalten können.

Bei Beerdigungen kann man in eine Situation geraten, in der es schwierig sein kann, sowohl familiäre Wünsche als auch staatliche Sanktionen zu berücksichtigen.

„Dann versammeln wir die ganze Familie, sowohl die ältesten als auch die kranksten in der Familie und im Freundeskreis. Sie möchten kommen, wenn es möglich ist. Und dann stehen die Trauernden vor einem schrecklichen Dilemma. Wir möchten vermeiden, dass mehr Menschen in den Familien krank werden und gar sterben, bevor sie sich zur Bestattung treffen können. Wir wollen diese Infektionskette durchbrechen, so dass wir uns auch von unseren Toten verabschieden können“, sagt Annette Bennedsgaard.

Die Pröbstin hat ein großes Verständnis für die Verwirrung der Verwandten. „Wir sind als Verwandte in einer unmöglichen Situation, weil keiner von uns entscheiden möchte, wer bei der Beerdigung dabei sein darf und wer nicht. Es ist jetzt so, dass wir uns in der Folkekirken (Volkskirche) auch gewaltig einschränken müssen“, sagt Annette Bennedsgaard.

Die Kirchen der Folkekirken möchten vielleicht mehr als zehn Personen bei einer Beerdigung dabei haben, andererseits ist es Sache der trauernden Familien, zu beurteilen, wie viele während der Beerdigungen anwesend sein müssen.

von

Günter Schwarz – 24.03.2020