(København) – Die dänische Regierung ist mit einem neuen Notfallgesetz auf dem Weg, das unter anderem verboten wird, sich in noch größeren Ansammlungen zu treffen, als es bereits jetzt der Fall ist. Die Regierung arbeitet daran, das Versammlungsverbot regeln zu können. Das geht aus einem Schreiben von Statsministerin Mette Frederiksen (Socialdemokraterne) an den Vorsitzenden des Folketings hervor.

Bisher ist es verboten, dass sich mehr als zehn Personen versammeln. Die Regierung wird demnach in der Lage sein, diese Zahl bei Bedarf zu reduzieren, wie das Dokument zeigt. Man kann davon ausgehen, dass die Regierung daran arbeitet, Gruppen von mehr als zwei Personen – wie in Deutschland – zu verbieten.

Dieses ist ein vorbeugendes Gesetz, das sicherstellen soll, dass die Polizei noch vor Ostern über die Instrumente verfügt, wenn das Parlament geschlossen bleibt und daher keine neuen Rechtsvorschriften erlassen und umsetzen kann.

Das Gesetz bietet unter anderem die Möglichkeit, den Zugang zu bestimmten Bereichen zu verbieten, in denen der Verdacht besteht, dass sich viele Menschen versammeln könnten. Dieses können beispielsweise Spielplätze oder Sportanlagen im Freien sein.

Mit dem neuen Gesetz kann die Polizei beispielsweise den Zugang nur unter der Annahme verbieten, dass sich eine größere Gruppe als erlaubt an dem Ort versammelt, an dem sie nach dem geltenden Gesetz nur eingreifen kann, wenn sich eine bestimmte Versammlung auf dem Gelände befindet.

Die Regierung wird die Gesetzesänderung noch am heutigen Donnerstag vornehmen und hofft, dass es am Dienstag, dem 31. März, als Gesetz im Folketing verabschiedet wird. Das neue Gesetz soll am 4. April in Kraft treten.

Einige andere Länder haben ebenfalls Beschränkungen, wie viele Menschen zusammenkommen dürfen. So hat Deutschland beispielsweise eine Zwei-Personen-Grenze außerhalb von Arbeitsstätten und Zuhause in Familienverbänden eingeführt.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die Höhe der Geldbußen für Verstöße gegen Vorschriften in diesem Bereich zu erhöhen. Beispielsweise kann es abgestufte Geldbußen geben, die vom Umsatz der Unternehmen abhängen sollen, um die abschreckende Wirkung zu erhöhen.

Auf einer Pressekonferenz am Mittwoch machte Justizminister Nick Hekkerup (Socialdemokraterne) klar, dass die Sicherheitsbehörden verschärft gegen Kriminelle vorgehen werden, die Verbrechen im Zusammenhang mit der Coronaepidemie begehen. Dieses kann beispielsweise Diebstahl von Schutzausrüstung, Diebstahl allgemein oder Internetbetrug sein. Beim Betrug mit Hilfspaketen gegen das Coronavirus müssen die Stafen bis zu vier Mal erhöht werden.

von

Günter Schwarz – 26.03.2020