(Eckernförde) – Mittwochabend erließ ein Richter am Amtsgericht in Kiel Haftbefehl gegen die beiden von Polizeibeamten vorläufig festgenommenen 27- und 36-jährigen Tatverdächtigen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Seit Montagabend führten Beamte der Kieler Kommissariate 1 (Mordkommission) und 6 (Kriminaltechnik), mit tatkräftiger Unterstützung weiterer Kieler Kommissariate, sowie Beamte des Landeskriminalamtes Dezernat 23 (Digitale Spuren), Beamte der Bezirkskriminalinspektion Lübeck und der Kriminalpolizeistationen aus Eckernförde und Rendsburg umfangreiche Ermittlungen durch. Diese mündeten in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Kiel am Mittwoch in den Antrag auf Untersuchungshaft gegen die beiden Tatverdächtigen.

Ein Hinweis auf ein ostholsteiner Kennzeichen, der kurz nach der Tat eingegangen war, sowie interne Ermittlungen hatten die Beamten noch am Tatabend zu einer Wohnanschrift im Lübecker Raum geführt. Dort sollte der Fahrzeugnutzer des weißen SUV, bei dem es sich um den 36-jährige Tatverdächtigen handelt, leben. Der weiße SUV stand ganz in der Nähe des Hauses.

Kurz nach dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte trat eine männliche Person aus dem Haus und verließ die Örtlichkeit mit einem dunklen Pkw. Das zivile Streifenkommando aus Lübeck nahm die Verfolgung auf und konnte den Mann nach einer kurzen Verfolgungsfahrt, bei der mehrfach die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten wurde, vorläufig festnehmen.

Spezialkräfte drangen anschließend in das Haus des 36-jährigen Tatverdächtigen ein und nahmen ihn widerstandslos fest.

Die beiden Männer machten gegenüber den Ermittlern keine Angaben zu den Vorwürfen. Das Motiv für die Tat ist weiterhin unklar. Nach der Verkündung des Untersuchungshaftbefehls am Amtsgericht Kiel wurden sie in eine Justizvollzugsanstalt überführt.

Das 33-jährige Opfer befindet sich noch im Krankenhaus und schwebt weiterhin in Lebensgefahr.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Kiel vom 02.04.2020 um 13:54 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 02.04.2020