(Kiel) – Die Kriminalpolizei registriert derzeit eine Häufung von Anzeigen, in denen User von Online-Verkaufsportalen betrogen werden. Die Polizeidirektion Kiel warnt daher vor dieser Betrugsmasche und gibt Hinweise zum Umgang mit scheinbar verlockenden Angeboten.

Die Betrüger locken die potentiellen Käufer vornehmlich bei Kleinanzeigen-Portalen oder Auktionsplattformen im Internet. Fake-Shops spielen hier eine eher untergeordnete Rolle.

Vor allem Unterhaltungselektronik wie hochwertige Smartphones, Tablets, Spielkonsolen oder andere Elektronikartikel werden zu äußerst niedrigen Preisen angeboten. Nach Bezahlung erfolgt allerdings keine Lieferung. Da die Überweisungen oftmals auf ausländische Bankkonten erfolgen, ist es für die Polizei schwierig, die Täter zu ermitteln. Heißt: Das Geld ist in der Regel weg!

Das für Betrugstaten zuständige Kommissariat 14 der Kieler Kriminalpolizei bearbeitet derzeit monatlich rund 100 solcher Fälle. Nach Darstellung eines Beamten sollte allerdings eigentlich der gesunde Menschenverstand ausreichen, um die betrügerische Absicht eines Angebots zu erkennen. „Wenn ein neues, originalverpacktes Smartphone, das im Geschäft 1.200 Euro kostet, im Internet für 350 Euro angeboten wird, dann ist deutliches Misstrauen angesagt“, so der Ermittler.

Ebenfalls ist Misstrauen angesagt, wenn eine zuvor zugesagte Zahlung über einen sicheren Online-Bezahldienst inklusive Käuferschutz plötzlich aus vermeintlich technischen Problemen nicht mehr möglich sein soll.

Einige Geschädigte gaben an, dass sie aus diesen Gründen zur Überweisung auf eine Bankverbindung gedrängt worden seien und erst später bemerkten, dass sie Geld auf ein ausländisches Konto überwiesen hätten. „Die beiden Buchstaben am Anfang jeder IBAN-Nummer geben Auskunft, in welchem Land sich das Konto befindet. DE steht beispielsweise für Deutschland“, so ein Beamter des K14.

In der Regel bemerken Käufer erst zeitverzögert, dass sie einem Betrüger aufgesessen sind. Wird der Verkäufer angeschrieben und nach dem Sendungsstatus befragt, versucht dieser oft, die Geschädigten hinzuhalten und behauptet, aus Krankheits- oder anderen Gründen die Ware bislang nicht versendet zu haben. Andere Verkäufer senden den Käufern gefälschte Versandbestätigungen zu, um diese in Sicherheit zu wiegen.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Verkäufer eine abfotografierte oder eingescannte Kopie des Ausweises des Käufers verlangen. Die erlangten Ausweisdaten können missbräuchlich verwendet werden – zum Beispiel zum Eröffnen von Konten oder dem Online-Abschluss von Verträgen im Namen des unwissenden Käufers. Häufig nutzen die Betrüger die erlangten Ausweisdaten auch, um sich gegenüber anderen potentiellen Käufern mit falschem Namen auszuweisen. Bei der Herausgabe von persönlichen Daten sollte daher stets darauf geachtet werden, dass nur solche übermittelt werden, die für den Versand der Ware nötig sind. In der Regel also neben dem Namen lediglich die Anschrift.

Käufer sollten sich nicht zu Spontankäufen vermeintlicher Schnäppchen hinreißen lassen und vor dem Kauf die Preise bei anderen Anbietern vergleichen. Sichere Zahlungswege minimieren die Chance, Opfer eines Betrugs zu werden. Nach Möglichkeit sollte eine Abholung mit Bezahlung vor Ort oder der Kauf auf Rechnung bevorzugt werden. Die Kommunikation mit dem Anbieter sollte nur über die Nachrichtenfunktion des jeweiligen Kleinanzeigenportals stattfinden. Käufe bei internationalen Privat-Anbietern sollten im Gegensatz zu offiziellen Online-Shops kritisch betrachtet werden.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Kiel vom 17.04.2020 um 09:24 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 17.04.2020