Maskenpflicht gilt ab heute auch in Schleswig-Holstein
Zwar reichen sogenannte Alltagsmasken aus Stoff oder im Notfall auch ein Schal aus, aber ohne Mund- und Nasenschutz gegen das Coronavirus dürfen von heute an nun auch die Schleswig-Holsteiner nicht mehr einkaufen gehen oder Verkehrsmittel wie Bahn, Busse oder Taxis nutzen. Wer keinen Mund-Nasen-Schutz träg, muss draußen bleiben oder aussteigen.
Als letztes Bundesland führt Schleswig-Holstein am heutigen 29. April die Maskenpflicht ein.
Laut Landesverordnung sind die Geschäfte und Verkehrsunternehmen selbst dafür verantwortlich, dass sich Kunden und Fahrgäste an die Maskenpflicht halten. Die Einzelhändler müssen dafür sorgen, dass niemand ohne Schutz in den Laden kommt, was der Einzelhandelsverband für eine unglückliche Regelung hält. Dennoch sind die Einzelhändler insgesamt aber gut vorbereitet. So planen beispielsweise manche Händler, Masken an Kunden zu verteilen, die keine dabei haben.
Busfahrer und Fahrkartenkontrolleure werden die Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr überprüfen. Der Verkehrsverbund NAH.SH oder auch die Kieler Verkehrsgesellschaft gehen davon aus, dass sich die meisten Fahrgäste an die neue Pflicht halten werden.
Eine Geldstrafe bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht sieht die Landesverordnung aktuell noch nicht vor.
von
Günter Schwarz – 29.04.2020