Todesstrafe für deutsche Kollaborateure – Der Rachedurst der Dänen wütete nach dem Zweiten Weltkrieg
Die Zeit nach der Befreiung von der deutschen Besatzungsmacht am 5. Mai 1945 waren nicht nur ein Fest und glückliche Tage. Es war auch eine gewalttätige Zeit in der Geschichte Dänemarks, in der sich die Menschen an denen rächten, die mit der Besatzungsmacht zusammengearbeitet hatten.
Am 5. Mai 1945 gab es einen Aufstand auf den Straßen, da der größte Teil Dänemarks mit Ausnahme der im Osten gelegenen Insel Bornholm feiern konnte, dass die deutsche Besatzungsmacht von einrückenden britischen Truppen besiegt worden war. Der größte Teil von Dänemark war wieder frei,
Mit der Befreiung von den Nazi-Deutschen folgte aber auch ein Rachedurst unter den Dänen. Mit der Besatzungszeit und mit denen, die mit den Deutschen zusammengearbeitet hatten, was eine Einigung unter den Dänen erfordert hätte. Die Freiheit spülte über das Land hinweg, bevor die Dänen sich über die Folgen ihrer Befreiung im Klaren waren.
Obwohl die Befreiung für die meisten Menschen im Land eine glückliche Zeit war, wurde sie auch zu einer blutigen und gewalttätigen Zeit in der dänischen Geschichte. Einige Menschen wurden liquidiert, und es gab Feuergefechte auf der offenen Straße. Es war die Frustrationen über fünf Jahre Besatzung, die sich jetzt Luft machte.
Hier sind fünf Beispiele dafür, was in Dänemark in der Zeit nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs geschah, als die Dänen ihre Besatzung abwarfen.
1. Die Todesstrafe wurde wieder eingeführt
Nur wenige Tage vor der Befreiung trafen sich Mitglieder der Widerstandsbewegung mit ausgewählten Politikern und diskutierten, wie die gerichtliche Aufarbeitung der Besatzung nach Kriegsende aussehen sollte.
Es wurde eine neue strafrechtliche Ergänzung verabschiedet, die in Gerichtsverfahren gegen die Kriegsverbrecher verwendet werden sollte, und es wurde unter anderem vereinbart, die Todesstrafe, die ansonsten 1930 abgeschafft worden war, wieder einzuführen.
Zwei Jahre zuvor war die Kooperationspolitik gerade wegen des Widerstandes der dänischen Politiker gegen die Verhängung der Todesstrafe in Dänemark auf Befehl der nationalsozialistischen Besatzungsmacht zusammengebrochen.
Es wurde jedoch vereinbart, dass die Todesstrafe nach dem Krieg notwendig war, und in der Bevölkerung herrschte auch eine ausgeprägte Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe.
2. Die „deutschen Mädchen“ wurden belästigt und bespuckt
Einige derjenigen, die nach Kriegsende deutlich den Rachedurst der Dänen zu spüren bekamen, waren die Frauen, die während des Krieges Kontakt zu deutschen Soldaten hatten.
Die Mädchen, die als „Tyskertøser“ (deutschen Mädchen) bezeichnet wurden, wurden öffentlich entkleidet,die Haare rasiert und auf Lastwagen gesetzt und durch die Stadt gefahren, während sie bepöbelt und angespuckt wurden.
Nach der Befreiung wurden etwa 5.000 Frauen von der Widerstandsbewegung derart behandelt, weil sie Kontakt zu einem Deutschen hatten, und das Stigma der sogenannten „Tyskertøser“ hielt noch lange nach dem Krieg an.
3. Deutsche Flüchtlinge wurden in Flüchtlingslagern untergebracht
Rund 250.000 deutsche Flüchtlinge kamen 1945 infolge der Kapitulation des nationalsozialistischen Deutschlands aus Ostpreußen und Pommern nach Dänemark. Hier wurden sie in Flüchtlingslagern im ganzen Land untergebracht.
Aufgrund der großen Zahl an Flüchtlingen herrschte in den ersten Monaten nach Kriegsende eine chaotische Atmosphäre. In einigen der größten Flüchtlingslager war die Einwohnerzahl höher als in mittelgroßen dänischen Provinzstädten.
Die Bedingungen in den Flüchtlingslagern waren durch das große Flüchtlingschaos gekennzeichnet – insbesondere im Jahr 1945. Die Bedingungen waren vielerorts miserabel, das Essen war knapp und es gab nicht unbedingt medizinische Hilfe, um die Flüchtlinge zu behandeln, die es brauchten.
1946 begannen sich die Bedingungen für deutsche Flüchtlinge in den Lagern zu verbessern, und im Februar 1949 verließen die letzten deutschen Flüchtlinge Dänemark.
Mehr als 17.000 deutsche Flüchtlinge starben in dänischen Flüchtlingslagern.
4. Einst gesetzliche Handlungen wurden illegal erklärt
Teil der Gerichtsverhandlungen war auch die Festlegung des Stichtags für während des Krieges begangene Verbrechen. Hier gab es große Meinungsverschiedenheiten zwischen Politikern und Oppositionellen. Die Politiker setzten den Stichtag auf den 29. August 1943, als die Kooperationspolitik mit dem Deutschen Reich zusammenbrach, während die Widerstandskämpfer ihn am Tag der Besetzung am 9. April 1940 festlegten. Die Widerstandskämpfer setzten ihren Willen durch.
Dieses bedeutete, dass Bürger, die zwischen 1940 und 1943 den Empfehlungen und Anweisungen dänischer Behörden als gesetzestreue Bürger gefolgt waren, nun als Kriminelle angesehen wurden, die nach dem neuen Strafgesetzbuch bestraft wurden.
5. „Værnemagere“ (Unterstützer) wurden schwer bestraft
Im Rahmen des Gerichtsbeschlusses wurden diejenigen, die während des Krieges mit den Streitkräften Geld verdient hatten, ebenfalls zu Kriminellen gemacht. Sie wurden „Værnemagere“ genannt.
In der ersten Phase des Prozesses gab es den Grundsatz, dass man nur die schlimmsten Straftäter verurteilte und damit eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren verhängte. Aber als sich die Gerichtsprozesse entfalteten, wurden auch die kleineren Fische, die für geringe Straftaten verantwortlich waren, schnell zu 1 oder 2 Jahre Gefängnis verurteilt.
Mit den Freiheitsstrafen musste auch ein örtlicher Lebensmittelhändler in einer kleinen Provinzstadt rechnen, der den Deutschen Lebensmittel verkauft hatte. Da diese Fälle normalerweise einfach und leicht zu beweisen waren, wurden einige von ihnen zu Haftstrafen verurteilt.
Mit der Zeit und einer größeren Distanz zur Besatzungszeit wurden viele Strafen später revidiert, und die Strafen wurden im Allgemeinen milder. Daher war es nicht ungewöhnlich, dass einige der schwerwiegenden Verbrechen, bei denen kompliziertere und langwierigere Verfahren erforderlich waren, in geringerem Maße verurteilt wurden als beispielsweise die Einzelhündler.
Die gerichtliche Bearbeitung wurde bereits 1946 eingestellt, als ein überarbeiteter strafrechtlicher Nachtrag herausgegeben wurde. Es bedeutete mildere Strafen für die Verurteilten. Insgesamt wurden im Zusammenhang mit den Gerichtsverfahren mehr als 30.000 Personen festgenommen, 13.000 verurteilt und 46 hingerichtet.
Quellen: Historiker Claus Bryld, der Artikel „Retsopgøret“ (Der Gerichtsfall) von „danmarkshistorien.dk“ an der Universität Aarhus, die Fernsehserie „Min mor var tyskertøs“ (Meine Mutter war ein Deutschenliebchen) von „DR K“, „Kind oder Feind – unbegleitete Flüchtlingskinder in Dänemark 1945-49“ von Kirsten Lylloff, „Kære Gud, send mig hjem“ (Lieber Gott, schick mich nach Hause von Bjarne Wagner, Augustenborg.
von
Günter Schwarz – 05.05.2020