(København) – Die Folketings-Parteien einigten sich auf die dritte Phase der Wiederöffnung Dänemarks in der Coronakrise. Dieses geschieht nach der Ankündigung vom Donnerstag, was in Öffnungs-Phase zwei der Lockerung geöffnet werden kann.

Gemäß der Vereinbarung unter den Parteien wird die dritte Phase am 8. Juni eingeleitet, sofern die Infektionsbedingungen es zulassen.

Unter anderem wird das Verbot von Versammlungen von 30 auf 50 Personen angehoben. Das gilt laut der Ankündigung ebenso für Hochzeitsfeiern, Konfirmationen, Beisetzungen und dergleichen.

Darüber hinaus kann im Rahmen der Vereinbarung in Phase drei Folgendes eröffnet werden:

  • Kultureinrichtungen wie Museen, Theater, Kunstgalerien, Kinos, Aquarien
  • Vergnügungsparks im Freien
  • Zoos, Tiergehege, botanische Gärten und so weiter
  • Sommeraktivitäten für Kinder und Jugendliche
  • Der öffentliche Sektor mit besonders Einschränkungen
  • Vollständige Eröffnung von öffentlichen Forschungsaktivitäten, die eine Teilnahme erfordern
  • Erwachsenenbildung, die an Arbeitslose gerichtet ist, zum Beispiel AMU und Sprachzentren
  • Hochschulen etc.
  • Indoor-Sportarten und Vereine wie Abendschulen. Auf der Grundlage einer sektoralen Partnerschaft wird bewertet, welche Aktivitäten im Hinblick auf die Gesundheit durchgeführt werden können.

Wenn die Entwicklung der Infektion günstiger als erwartet ist und die mathematischen Modelle in Phase drei Raum für eine größere Wiedereröffnung bieten, könnte Folgendes in Betracht gezogen werden:

  • Erhöhte physische Präsenz an öffentlichen Arbeitsplätzen
  • Vollständige Öffnung der Rundfunkanstalten von DR und TV2

Phase vier

Die folgenden Einschränkungen gelten bis zur vierten Phase, die im August beginnen soll:

  • Alle anderen Einschränkungen
  • Discos, Veranstaltungsorte und Nachtleben
  • Zusätzliche Teile von Indoor-Sport- und Freizeiteinrichtungen usw. wie Fitnessstudios, Wasserparks, Spielplätze und Schwimmbäder
  • Das Verbot von Veranstaltungen, Aktivitäten oder dergleichen, an denen mehr als 500 Personen teilnehmen, gilt bis mindestens zum 31. August.

von

Günter Schwarz – 08.05.2020