(København) – Während der Fragestunde im Folketing heute, am Mittwoch, dämpfte Justizminister Nick Hekkerup (Socialdemokraterne) den Optimismus einiger Touristen für eine Einreise nach Dänemark nach dem 15. Mai, wenn Deutschland seine Grenze zu Dänemark öffnen wird. Auch deutsche Touristen mit einem Mietvertrag für ein dänisches Ferienhaus oder einen Campingstellplatz bleibt es vorerst weiterhin verwehrt , die dänische Grenze für den Urlaub zu überqueren.

Er tut dieses, nachdem die sonderjyske (südjütländische) Abgeordnete Ulla Tørnæs (Venstre / Rechtsliberale Partei) den Vorschlag der Grenzöffnung für Touristen während einer Fragestunde mit den Ministern in der Folketing-Halle zur Sprache gebracht hatte.

„Tatsächlich halte ich das für einen durchaus vernünftigen Ansatz“, bestätigte der Justizminister und fuhr fort: „Anstatt aber zu sagen, dass entweder alles geschlossen oder alles offen sein muss, müssen wir meiner Meinung nach erst einmal bewerten, was ein ,würdiger Zweck‘ ist. Das ist eines der Dinge, die wir uns ansehen könnten.“

Am 14. März wurden die dänischen Grenzen geschlossen, um die Coronavirus-Infektion unter Kontrolle zu bringen. Die Grenzen sind für jeden geschlossen, der keinen sogenannten „erkennbaren“ oder „würdigen Zweck“ hat, nach Dänemark einzureisen.

In einer Vereinbarung mit den Parteien des Folketing hat die sozialdemokratische Regierung versprochen, bis zum 1. Juni zu entscheiden, was in Zukunft mit dem Einreiseverbot und der geschlossenen Grenze geschehen wird.

Obwohl Nick Hekkerup die Idee, dass ein Mietvertrag ein würdiger Grund sein kann, nicht grundsätzlich ablehnt, wies er mehrfach darauf hin, dass die Ausbreitung des Coronavirus wieder ansteigen könnte, wenn die Grenzen vorzeitig geöffnet werden.

Dieses sagte er trotz der Tatsache, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Mittwoch erklärt hat, dass Deutschland bereit ist, die Grenze zu Dänemark am Freitag, dem 15. Mai, nach Dänemark zu öffnen, um Dänen zu ermöglichen, nach Deutschland einzureisen, um einzukaufen, Urlaub zu machen, Verwandte zu besuchen usw..

„Im Moment wäre die Einschätzung wahrscheinlich, dass wenn Sie sagen würden, dass jeder, der einen Mietvertrag in Dänemark hat, auch einen ,würdigen Zweck‘ zur Einreise hat, momentan zu früh ist“, schloss Nick Hekkerup.

von

Günter Schwarz – 13.05.2020