(Padborg) – Nach anderthalb Jahren Ermittlungen gegen Kurt Beier Transport A/S, bei denen philippinische Fahrer unter slumartigen Bedingungen an der Adresse des Transportunternehmens in Padborg lebten, leitet die Polizei nun ein Strafverfahren gegen das Unternehmen ein.

Die Syd- og Sønderjyllands Politi (Süd- und Südjütland Polizei) leitet nach langwierigen Ermittlungen nun ein Strafverfahren gegen Kurt Beier Transport A/S wegen „besonders schwerwiegender Misshandlungen“ ein und verlangt sowohl Haftstrafen als auch die Einziehung wirtschaftlicher Vorteile, teilte die Syd- og Sønderjyllands Politi in einer Pressemitteilung mit.

Die Anklage kommt nach einer langwierigen Ermittlungsarbeit des Falles zu dem Ergebnis, dass es seit Oktober 2018, als die Syd- og Sønderjyllands Politi die Anzeige wegen Menschenhandels erhielt, ausländische Fahrer der Spedition, hauptsächlich aus den Philippinen und Sri Lanka, unter der Adresse der Firma in Padborg unter sehr miserablen Bedingungen lebten und arbeiteten.

Die Fahrer lebten zusammengepfercht in Baracken und Containern oder Lastwagen mit eingeschränktem Zugang zu Toiletten und Kücheneinrichtungen. In der Anklage wird auch behauptet, dass die vielen Fahrer keinen Zugang zu medizinischer Versorgung hatten und nicht krankenversichert waren.

Nach Angaben der Polizei konzentrierten sich die Ermittlungen auf die Untersuchung von Eigentum, Finanzen, Arbeitsverträgen der Fahrer, Wohnbedingungen für Arbeitnehmer, Gehaltsabrechnung und Gruppenaktivitäten in Polen.

Die Kurt Beier Transport A/S und leitende Angestellte des Unternehmens werden beschuldigt, gegen die Paragraphen des Strafgesetzbuchs über „besonders schwerwiegende Zustände“ verstoßen zu haben, der zu einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren führen kann.

Es ist die Strafverfolgungsbehörde der Syd- og Sønderjyllands Politi, die zunächst die Sicherung und Bewertung der Beweismittel vorgenommen hat. Anschließend wurde der Fall an den Staatsanwalt in Viborg verwiesen, der beschlossen hat, die Anklage wegen Verstoßes gegen § 262 a des Strafgesetzbuchs über Menschenhandel zu erheben.

Die Spedition Kurt Beier Transport A/S äußert sich nicht zu den gegen sie laufenden Ermittlungen.

von

Günter Schwarz – 08.07.2020

Foto: Archivbild