(Rønne) – Gegen die drei jungen Segler, die am Samstagmorgen in Nørrekås in Rønne auf Grund gelaufen sind, wird wegen Verstoßes gegen das Seerecht ermittelt.

Die drei junge Segler liefen am Samstag in Nørrekås in Rønne auf Grund. Am Unfallort wurde an den drei jungen Seeleuten ein Alkoholtest durchgeführt, und bei einer ersten Alkoholkontrolle zeigte der Test, dass bei ihnen Alkohol im Blut war.

Jetzt wird gegen die Jugendlichen aus Nexø wegen Verstoßes gegen das Seerecht ermittelt, weil die Vermutung nahe liegt, dass sie das Boot nicht sicher segeln konnten. „Sie werden eventuell wegen Verstoßes gegen das Seeverkehrsgesetz angeklagt“, bestätigt der Wachhabende der Bornholms Politi (Bornholm Polizei).

Es ist noch nicht definitiv bekannt und nachgewiesen, ob der Alkoholspiegel das Segeln beeinflusst hat. Das sollen nun weitere Testergebnisse zeigen.

Nach Angaben der Polizei wird von ihr die Ermittlung wegen Verstoßes gegen das Seeverkehrsgesetz geführt, bis jeder Zweifel ausgeräumt ist, ob der Alkohol einen Einfluss auf die Haverie an der Küste hatte. Die Ermittlungsarbeit kann jederzei eingestellt werden.

Die Meldung wegen des Segelunfalls ging bei der Polizei am Samstagmorgen um 07:11 Uhr ein.

von

Günter Schwarz – 12.07.2020

Foto: Bornholms Politi