(Neumünster) – Eine 35-jährige Katzenbesitzerin meldete sich am gestrigen 01.09.2020 beim 1. Polizeirevier Neumünster und wollte eine Anzeige nach dem Tierschutzgesetz erstatten.

Am Sonntag, dem 30.08.2020, hatte sie eine Verletzung am Hals ihres 9-jährigen Katers festgestellt. Der Kater sei Freigänger und auch täglich draußen im Bereich vom Elsterweg in Gadeland unterwegs. Da die Wunde am Hals nicht gut aussah, begab sich die Geschädigte am nächsten Tag zum Tierarzt. Der stellte fest, dass vermutlich mit einem Luftgewehr auf den Kater geschossen worden war.

Die Verletzung war zwar nicht lebensbedrohlich, der Kater musste jedoch operiert werden. Hierdurch und durch die Nachsorge entstanden über 200 Euro Behandlungskosten.

Die Polizei in Neumünster sucht jetzt nach eventuellen Zeugen. Bei der Tat handelt es sich um eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz und wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet.

Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei in Neumünster unter der Rufnummer 04321-9451111 oder an jede andere Polizeidienststelle.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Neumünster vom 02.09.2020 um 07:49 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 02.09.2020

Foto: Archivbild