(Flensburg) – Wie das Landgericht am heutigen Freitag mitteilte, ist das Urteil des Landgerichts Flensburg gegen einen 23-Jährigen, der Senioren um Geld und Goldmünzen betrogen hat, rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 1. September 2020 als unbegründet verworfen. Die Erste Große Strafkammer hatte den Angeklagten unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Der Mann war als sogenannter Abholer tätig gewesen und hatte sich als vermeintlicher Polizist Bargeld und Goldmünzen von den Senioren aushändigen lassen.

von

Günter Schwarz – 11.09.2020

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