(Flensburg) – Gegen einen 37 Jahre alten Mann aus Flensburg hat das Amtsgericht Flensburg gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Flensburg Haftbefehl wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges erlassen.

Dem Mann wird vorgeworfen, bei einem 86-Jährigen Flensburger 6.000 Euro und bei einer 85-jährigen Rendsburgerin 6.300 Euro abgeholt zu haben. Den beiden Geschädigten war zuvor nach dem Modus operandi „falscher Polizeibeamter“ telefonisch vorgespiegelt worden, dass ihre Vermögenswerte gefährdet seien und gesichert werden müssten.

Zwei weitere Taten in Schleswig blieben im Versuch. Bei einer dieser Taten beauftragte der Beschuldigte eine weitere Person mit der Abholung von 3.500 Euro. Bevor der Beschuldigte das Bargeld erlangte, konnte er vorgestern, den 21.09.2020, durch Polizeibeamte festgenommen werden.

Die Ermittlungen werden bei der Staatsanwaltschaft Flensburg und einer speziellen Ermittlungsgruppe „Recall“ des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein geführt. Dieser ist es in den vergangenen Jahren mehrfach gelungen, tatbeteiligte Personen in diesem Deliktsbereich zu identifizieren und zu überführen. So kam es Anfang dieses Jahres zu einer Verurteilung eines Geldabholers durch das Landgericht Flensburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren.

Weitergehende Informationen können aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht gegeben werden.

In den vergangenen Wochen konnte landesweit ein Anstieg entsprechender Anrufe festgestellt werden. Allein in der letzten Woche waren fünf Taten zu verzeichnen, bei denen Senioren hohe Geldsummen einbüßten. Den Geschädigten wird in diesen Fällen telefonisch eine Gefahrenlage vorgespiegelt, die es erfordert, Bargeld und Wertgegenstände herauszugeben. Dabei wird auf die Geschädigten erheblicher Druck ausgeübt.

Aus diesem Anlass weist das Landeskriminalamt darauf hin, dass seitens der Polizei keine telefonischen Erkundigungen nach Geld oder Wertgegenständen erfolgen und rät dazu, bei entsprechenden Anrufen aufzulegen und den Notruf zu wählen.

Quelle: Pressemitteilung des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein vom 23.09.2020 um 13:29 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 23.09.2020

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