Richter befragen Reedereien im Fehmarn-Prozess
(Leipzig) – Die Richter in der Fehmarn-Sache bezweifeln, dass die Reederei Grund hat, sich über die Genehmigung des Projekts zu beschweren und zu klagen.
Am Dienstag begann der große Prozess wegen der Genehmigung des Fehmarnbelt-Projekts in Deutschland. Der Fall ist beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig, wo in den kommenden Wochen sieben Klagen über die Zulassung in Deutschland zu bearbeiten sind.
Der Fall ist entscheidend, wann der erste Spatenstich auf deutscher Seite für den 18 Kilometer langen Fehmarn-Tunnel erfolgen kann, der Rødby auf Lolland mit Puttgarden in Deutschland verbindet.
Die Beschwerdeführer sind zwei Umweltorganisationen, die drei Reedereien Scandlines, Stena Line und Nordö Link, die Gemeinde Fehmarn und ein Landwirt.
Am ersten Tag stellte Richter Wolfgang Bier die Klage der schwedischen Reederei Nordö-Link in Frage.

Nordö-Link betreibt eine Fährverbindung zwischen Malmö in Schweden und Travemünde in Deutschland, etwa 90 Kilometer von Puttgarden entfernt. Richter Wolfgang Bier urteilt, dass es zweifelhaft ist, wie stark die Reederei tatsächlich von dem Projekt betroffen ist. Er räumt zwar ein, dass es einen indirekten Einfluss gibt, glaubt jedoch, dass es eine Grenze geben muss, wer klagen kann. „Wir sind besorgt darüber, ob das Limit hier überschritten wurde“, sagt er laut dpa.
Die Klage von Scandlines ist hauptsächlich darauf gerichtet, dass die geplanten Zufahrtsstraßen am Hafen von Puttgarden nicht ideal sind und es Lastwagen schwer machen werden, zum Fähranlegeplatz zu fahren, wenn der Fehmarn-Tunnel fertiggestellt ist.
Die Umweltorganisation Nabu weist unter anderem darauf hin, dass Riffe und Sandbänke im Belt in Gefahr sind, wenn der Tunnel wie geplant gebaut wird. Es könnte sich sehr negativ auf duie Bestände von Fischen, Robben und Schweinswalen auswirken.

Die Klagen können die Fehmarn-Verbindung nicht stoppen. Es kann jedoch darauf hinauslaufen, dass Femern A/S verurteilt wird, einige Anpassungen am Projekt vorzunehmen. Dieses kann zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.
Bis zum 8. Oktober sind bis zu zehn Gerichtstage für das Verwaltungsgericht in Leipzig vorgesehen. Eine Entscheidung des Gerichts wird dann noch vor dem Jahreswechsel erwartet.
Die Fehmarn-Verbindung soll 2029 fertig sein, und der Zeitplan hat berücksichtigt, dass Zeit bleibt, um Anpassungen am Projekt vorzunehmen, wenn das Gericht in Leipzig dieses verlangt.
In Dänemark wurde das Projekt im Jahr 2015 genehmigt. In Rødby auf Lolland, wo ein großer Arbeitshafen Gestalt annimmt, laufen bereits Arbeiten. Nach dem Jahreswechsel werden die Arbeiten unter anderem durch den Bau der Fabrik erweitert, in der die Betonelemente hergestellt werden, mit denen der Tunnel gebaut wird.
von
Günter Schwarz – 23.09.2020
Fotos: Femern A/S