(Helgoland) – Die Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Zugangs zur Insel Helgoland zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 des Kreises Pinneberg, die am gestrigen 04. Oktober ablief, wird angesichts bundesweit steigender Corona-Infektionen verlängert.

Diese Verfügung regelt ergänzend zu der Landesverordnung Schleswig-Holsteins vom 1. September den Zugang zur Insel Helgoland für Einreisende aus Risikogebieten. Die besondere Lage als Hochseeinsel spielt bei einem erhöhten Infektionsrisiko, das von Personen aus Risikogebieten ausgeht, eine besondere Rolle. Auf der kleinen Insel herrschen nicht nur sehr beengte Verhältnisse, sondern auch nur eine äußerst begrenzte Kapazität für intensivmedizinische Versorgung. Deshalb wollen die Behörden einen Virusausbruch unbedingt verhindern.

Helgolandbesucher, die entweder mit dem Schiff oder per Flugzeg anreisen, müssen schriftlich erklären, dass sie in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet waren. Ohne eine solche Erklärung wird der Zutritt zur Insel verweigert. Ausgenommen von dieser Rgelung sind lediglich Personen, die eine Isoliermöglichkeit nachweisen und sich auf der 4,2 Quadratkilometer großen Insel in Quarantäne begeben können.

Auf Helgoland gelten Abstandsgebote und Zugangsbeschränkungen für Geschäfte sowie Gastronomie. Helgoland hat nur 1.500 Bewohner, von denen ein Großteil vom Tourismus lebt.

von

Günter Schwarz – 05.10.2020

Foto: Archivbild