Die dänische Minderheit südlich sowie die deutsche Minderheit nördlich der Grenze freuen sich sehr, dass Schleswig-Holstein von den Reisebeschränkungen ausgenommen sind, um sich von Deutschland fernzuhalten bzw. die Grenze nicht weiterhin überqueren zu können.

Es ist nur sinnvoll und logisch, dass der dänische Staat aufgrund der steigenden Infektionszahlen seine Bürger warnt, in besonders betroffene Länder zu reisen – und ab Donnerstag auch nach Deutschland. Das ist die Meinung von Flemming Meyer, Vorsitzender des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW), der dänischen Minderheitspartei. Er findet es allerdings erfreulich, dass Schleswig-Holstein aus der Reisewarnung vor unnötigen Reisen nach Deutschland herausgenommen wurde.

Flemming Meyer, Vorsitzender des SSW, der dänischen Minderheitspartei.

„Es zeigt, wie wichtig unsere gemeinsame Grenzregion und die deutsch-dänische Nachbarschaft sind. Die beiden Minderheitsparteien, die Slevigsk Parti (SP) der deutsche Minderheit in Dänemark und der SSW können ebenfalls ein wenig stolz darauf sein, dass unsere Forderungen nach ungehindertem Regionalverkehr über die Grenze gehört wurden, sagt Flemming Meyer.

Er fordert nun, dass alle Grenzübergänge offen bleiben. Das erneute Schließen der kleinen Grenzübergänge, die in den ersten Monaten der Corona vornehmlich Pendler, Schüler, Schulkinder und Familien getroffen haben, für die das Überqueren der Grenze zum Alltag gehört. „Umwege von 40 oder mehr Kilometern zum nächsten großen Grenzübergang wären für diese Menschen praktisch unmöglich“, betont Flemming Meyer.

Er drängt darauf, dass sich alle auf beiden Seiten der Grenze strikt an alle Coronaregeln halten – sonst könnte das Vertrauen, für das wir in der Grenzregion so hart gekämpft haben, schnell wieder Geschichte werden, betont Flemming Meyer.

Wer von Sønderjylland nach Deutschland und umgebehrt von Schleswig-Holstein nach Dänemark pendelt, muss nach der jetzigen Regelung keine Grenzkontrollen fürchten und nach Auskunft der zuständigen Ministerien auch nicht in Quarantäne. So heißt es unter anderem, dass „Personen, die täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst nach Schleswig-Holstein bzw. nach Dänemark einreisen“ von den Quarantäne-Regelungen ausgenommen sind. Es bedeutet also, dass Berufs-Grenzpendler freie Fahrt haben, wenn sie nicht aus dem Homeoffice arbeiten können.

von

Günter Schwarz – 23.10.2020

Foto: Archivbild