(Grönwohld) – Am Donnerstag, dem 22.10.2020, wurde auf einem Spielplatz in Grönwohld der Leichnam eines 22 Jahre alten, aus der Gemeinde stammenden Mannes gefunden, der mutmaßlich Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist. Am Sonntag, dem 25.10.2020 hat das Amtsgericht Lübeck auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Mordes gegen einen 21-jährigen Grönwohlder erlassen.

Der Mann, bei dem es sich um einen Bekannten des Opfers handelt, war nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis am Abend des 22.10. für 22:00 Uhr mit dem Getöteten auf dem betreffenden Spielplatz verabredet gewesen. Beide standen offenbar in geschäftlicher Verbindung, wobei deren genaue Natur noch der weiteren Ermittlung bedarf.

Es besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte das arg- und wehrlose Opfer auf dem Spielplatz von hinten mit einem Messer angegriffen hat. Mehrere Anwohner hatten kurz nach 22:00 Uhr Schreie aus Richtung des Spielplatzes gehört. Im Rahmen der Leichenöffnung wurde eine Vielzahl von Stichverletzungen im Bereich des Rückens festgestellt. Das Opfer verstarb infolge Verblutens.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten wurden verschiedene Messer festgestellt, ob die Tatwaffe darunter ist, müssen die kriminaltechnischen Untersuchungen zeigen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Lübeck am späten Nachmittag des 25.10. Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des heimtückisch begangenen Mordes gegen den Beschuldigten erlassen. Dieser hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, als Beschuldigter keine Angaben zu dem Tatvorwurf zu machen.

Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Lübeck verbracht.

Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck vom 26.10.2020 um 09:36 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 26.10.2020

Foto: Archivbild