(Leipzig) – Kommt der Ostseetunnel oder kommt er zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland nicht? Nach dem jahrelangen Streit um das Tunnelprojekt wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute ein endgültiges Urteil fällen.

Der geplante 18 Kilometer lange Absenktunnel zwischen Puttgarden auf Fehmarn und Rødby auf Lolland ist eines der größten Verkehrsvorhaben in Europa. 2008 unterzeichneten Deutschland und Dänemark den Staatsvertrag über die feste Fehmarnbeltquerung – ein Jahr und drei Monate später wurde der Vertrag ratifiziert.

Die Wirtschaft hofft mit dem Bau nicht nur auf einen Schub für die regionale Entwicklung sondern für ganz Europa. Außerdem soll der Tunnel die Fahrzeit zwischen Rødby und Puttgarden von 45 Minuten mit der Fähre auf etwa zehn Minuten Fahrt mit dem Auto durch den Tunnel verkürzen. Reisezüge zwischen Hamburg und København wären laut DB Netz statt mehr als fünf Stunden nur noch knapp drei Stunden unterwegs.

Kurz vor der angekündigten Entscheidung zur Fehmarnbelt-Querung rechnen inzwischen aber offenbar nicht einmal die Kläger selbst damit, dass das Milliardenprojekt gestoppt wird. Zu den Klägern gehören die Redereien Scandlines und Stena Line, der Naturschutzbund (NABU), die Stadt Fehmarn und das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbelt-Querung. Sie zweifeln an, dass der Tunnel überhaupt ausreichend genutzt würde und befürchten Umweltauswirkungen, zum Beispiel auf Schweinswale und Riffe in der Meerenge.

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) rechnet damit, dass die Richter den Planern „Hausaufgaben“ mitgeben werden, um in einzelnen Punkten des Gesamtprojekts nachzuarbeiten. „Wir sind guten Mutes, dass all das, was die Planfeststellungsbehörde mit dem Vorhabenträger gemeinsam gemacht hat, ganz ordentlich ist“, sagte er. Er geht nicht davon aus, dass die Richter dem Projekt unüberwindliche Hürden in den Weg legen. Ziel sei ein möglichst baldiges Baurecht – von dänischer Seite aus gibt es das schon seit 2015.

Nach Ansicht eines NABU-Sprechers geht es nach dem Urteilsspruch nur noch darum, dass Defizite in der Planung aufgearbeitet werden müssen.

von

Günter Schwarz – 03.11.2020

Foto: Archivbild