(Leipzig) – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Dienstag die Klagen gegen den Bau des Fehmarn-Tunnels zurück. Der Bau der Anbindung an den Fehmarn-Tunnel kann jetzt auch auf deutscher Seite beginnen. Dieses ist die Schlussfolgerung, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über eine Reihe Klagen gegen die Verbindung entschieden hat. Alle Klagen wurden abgelehnt. Das berichten die deutschen Medien ZDF und NRD.

Die Richter begründeten die Entscheidung unter anderem damit, dass das Abkommen zwischen Dänemark und Deutschland völkerrechtlich bindend sei. Der Tunnel soll 2029 eröffnet werden und wird der längste untergetauchte Tunnel der Welt sein, der sowohl von Autos als auch von Zügen genutzt werden kann.

Das Milliardenprojekt erhielt bereits 2019 grünes Licht von den deutschen Behörden, stieß jedoch an mehreren Stellen auf Unzufriedenheit und führte zu der Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts.

Fakten: Die Verbindung soll 2019 fertig sein

  • Die Verbindung zwischen Rødby und Puttgarden wird ein 18 Kilometer langer Tunnel mit Straße und Eisenbahn sein.
  • Die Verbindung wird der längste Absenktunnel der Welt mit einer zweispurigen Autobahn mit Notspur in jede Richtung sein – und einer zweigleisigen vollelektrifizierten Eisenbahn.
  • Der Tunnel wird aus 89 Betonelementen gebaut, die an Land gegossen und dann auf den Meeresboden abgesenkt werden.
  • Die Fahrt mit dem Auto durch den Tunnel dauert zehn Minuten und mit dem Zug sieben Minuten.
  • Die Baukosten für den Tunnel werden voraussichtlich 52,6 Mrd. Kronen (7,063 Mrd. Euro) und für Straßen- und Schienenanschlüsse in Dänemark 9,5 Mrd. Kronen (1,276 Mrd. Euro) betragen.
  • Dänemark garantiert den Bau mit Krediten, aber das Projekt wird von den Benutzern finanziert.
  • Die Fehmarn-Verbindung soll 2029 fertig sein. Der Preis für die Fahrt durch den Tunnel wird vor der Eröffnung politisch festgelegt. Femern A/S erwartet jedoch einen Preis von rund 500 Kronen (67,15 Euro) für eine einzelne Fahrt mit dem Auto.

Quelle: Femern A/S

Die Klagen wurden von den Reedereien Scandlines, Scan-Port, Nördö-Link, der Stadt Fehmarn, der Umweltorganisation Nabu, der Allianz Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarn Querung und einem privaten Grundbesitzer geführt.

Der Hauptklagegrund von Scandlines bestand beispielsweise darin, dass die geplanten Straßen zum und vom Fährhafen in Puttgarden mit mehreren scharfen Kurven und Ampeln alles andere als ideal sind.

Darüber hinaus sind mehrere Organisationen in Bezug auf die Umwelt nicht einvetstanden, einschließlich dem Schutz der Schweinswale, die im Belt und in den Riffen des Gewässers leben.

Darüber hinaus drehten sich die Klagen auch um die Tatsache, dass der Tunnel tatsächlich so genutzt wie geplant werden wird.

Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch entschieden, alle Beschwerden zurückzuweisen, schreiben die deutschen Medien.

Das politische Abkommen zwischen Dänemark und Deutschland über die Fehmarnbelt-Verbindung geht auf das Jahr 2007 zurück, als die beiden Regierungen beschlossen, den Tunnel zu bauen. Seitdem hat sich der Bau in die Länge gezogen, und erst im April dieses Jahres hat eine Vermittlungsgruppe hinter der Verbindung beschlossen, mit den Bauarbeiten auf dänischem Boden zu beginnen. Es passiert am 1. Januar 2021. In Rødbyhavn wird bereits an der Errichtung eines Bauhafens für die Tunnelelemente gearbeitet.

von

Günter Schwarz – 04.11.2020

Foto: Archivbild