Am heutigen Mittwoch, dem 18. November 2020, findet der evangelische Buß- und Bettag statt. Anders als viele sonstige Feiertage wie Weihnachten oder Ostern bezieht er sich nicht auf eine biblische Erzählung, sondern er hat eine eigene lange und ereignisreiche Geschichte vorzuweisen. Zusammen mit dem Aschermittwoch und dem Karfreitag stellt er einen der drei offiziellen Bußtage des Kirchenjahres dar.

Ursprünglich wurde der Buß- und Bettag nicht von der Kirche erfunden. Er lässt sich bis in die Antike nachweisen. Nach einem römischen Brauch sollte eine besondere Sühne die Götter in Krisenzeiten gnädig stimmen. So fand der erste evangelische Buß- und Bettag 1532 auch in einer Krisenzeit in Straßburg statt. Als Reaktion auf die sogenannte „Türkengefahr“ ordnete Kaiser Karl V. den ersten Bettag an.

Es ist ein Feiertag der evangelischen Kirche, der auf Notzeiten zurückgeht, und er soll ein Tag der Besinnung und Reflexion über individuelle und derzeit gesellschaftliche Themen wie Ausländerhass, Umweltzerstörung oder Ausgrenzung sein. Verordnet wurde der Tag von der staatlichen Obrigkeit und sollte in Zeiten von Krieg, Hunger und anderen Nöten als Tag der Buße dienen.

In diesem Jahr fällt der Buß- und Bettag auf den 18. November, einen Mittwoch. Da es sich um einen sogenannten beweglichen Feiertag handelt, fällt er jedes Jahr auf einen anderen Termin. Grund dafür ist, dass der Buß- und Bettag in jedem Jahr am Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres im November begangen wird – damit liegt er genau elf Tage vor dem Advent.

In den verschiedenen Territorien Deutschlands gab es unterschiedliche Termine für Buß- und Bettage. So konnte man 1878 in 28 deutschen Ländern insgesamt 47 Bußtage an 24 unterschiedlichen Tagen zählen. Ein einheitlicher Buß- und Bettag am Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr wurde 1852 und 1878 von der Eisenacher Konferenz evangelischer Kirchenleitungen vorgeschlagen. In Preußen wurde dieser Vorschlag am 12. März 1893 Gesetz. Aber erst durch das „Reichsgesetz über die Feiertage“ vom 27. Februar 1934 wurde der Buß- und Bettag gesetzlicher Feiertag im gesamten Deutschen Reich.

Von 1981 bis 1994 handelte es sich beim Buß- und Bettag um einen gesetzlichen Feiertag für ganz Deutschland, und auch in anderen Ländern mit überwiegend katholischer Bevölkerung hatten Arbeitnehmer einen freien Tag. Allerdings wurde der Feiertag 1995 gestrichen. Auf diese Weise sollte der Beitrag der Arbeitgeber zur Pflegeversicherung aufgefangen werden. Heute ist der Buß- und Bettag lediglich in einem Bundesland ein gesetzlicher Feiertag, und zwar in Sachsen. In einigen Bundesländern gibt es allerdings Sonderregelungen für Schüler und gläubige Arbeitnehmer.

von

Günter Schwarz – 18.11.2020

Foto: Archivbild