Bundestagsabgeordnete bedrängt, beleidigt, gefilmt
(Berlin) – Die „demokratische Partei“ AfD hat wieder einmal für einen Eklat gesorgt, der eher an das politische Vorgehen einer Partei erinnert, die ab 1933 für das vorläufige Ende der Demokratie sorgte, denn dem Verhalten einer überzeugt demokratischen Partei würdig ist, die auf dem Boden des Grundgesetzes steht.
Während der Bundestagsdebatte über das Infektionsschutzgesetz vom Mittwoch waren auf den Fluren des Reichstagsgebäudes Abgeordnete von Besuchern bedrängt, belästigt, gefilmt und übel beleidigt worden. Dieses passierte unter anderem Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und dem FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle. Aus einem Sicherheitsbericht der Bundestagspolizei geht hervor, dass die insgesamt vier Besucher aus der rechtsradikalen Szene von den drei AfD-Abgeordneten Udo Hemmelgarn, Petr Bystron und Hansjörg Müller in den Bundestag eingeladen worden waren, während draußen in rund 200 Mater Entfernung vor dem Bundestag sogenannte „Querdenker“ im Schulterschluss mit Rechtsradikalen aus AfD, NPD, Reichsbürgern, Hooligans und weiteren Chaoten randalierten und sich eine „Schlacht“ mit den Ordnungskräften der Poizei lieferten.
Noch gestern Donnerstag hatte sich der Ältestenrat des deutschen Parlaments auf eine Prüfung strafrechtlicher Konsequenzen gegen die Abgeordneten der rechtspopulistischen AfD verständigt. Der rechtliche Ansatzpunkt für eine Ahndung der Vorfälle wäre Paragraf 106 des deutschen Strafgesetzbuchs (Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans). Abgeordnete, auf deren Einladung die Störer in den Bundestag gekommen waren, könnten sich der Beihilfe schuldig gemacht haben. Der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens muss allerdings die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten vorausgehen, die vom Bundestag beschlossen werden kann.
Seit die AfD 2017 im Bundestag vertreten ist, geht es ihr einzig und allein nur darum, diesen schlecht zu machen und die anderen Parteien „in den Dreck zu ziehen“, sagte ihr Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer in der Aktuellen Stunde des Bundestages. Das Bedrängen von Abgeordneten durch Besucher, die AfD-Abgeordnete eingeladen hatten, sei ein „Angriff auf das freie Mandat und auf die Demokratie“, sagte der CDU-Politiker. „Da hört der Spass wirklich auf!“
Die AfD agiert in einer Weise, wie es in der Weimarer Repupulik die NSDAP-Politiker taten, die den damaligen Deutschen Reichstag abwertend als „Quasselbude“ bezeichneten, wobei sie diese Bezeichnung für das Haus noch nicht einmal ihrem Wortschatz entsprang, sondern dem des deutschen Kaisers Wilhelm II. entliehen war. Insofern unterscheidet sich die AfD in keiner Weise von der NSDAP, denn die entnahmen viele ihre „Sprüche“ bzw. Parolen auch der Vergangenheit.
Zwar ließ Hitler den Reichstag trotz tiefer Verachtung für diese „elende Quasselbude“ bestehen. Er brauchte ihn schließlich vorerst noch als Tarnung seiner Diktatur, aber er verbot nach seiner „Machtergreifung“ kurzerhand alle politischen Parteien außer der eigenen, indem er die NSDAP zur Staatspartei erklärte. So konnten nur noch seine Parteigenossen ins Parlament gewählt werden, und diese nickten zu allen seinen Vorschlägen, Taten und Untaten – nach Naziart mit erhobener Hand und einem „Heil Hitler!“
Es ist nicht abwegig, sich vorzustellen, dass auch die „demokratische“ AfD sich auf diesem Weg befindet und „fleißig daran arbeitet“, der Demokratie in Deutschland den Garaus zu machen, denn wie anders ist die sogenannte „Entschuldigung“ des AfD-Fraktionsvorsitzenden Alexander Gauland zu verstehen, der sagte, das Verhalten der Gäste sei „unzivilisiert“ gewesen und gehöre sich nicht. „Dafür entschuldige ich mich als Fraktionsvorsitzender.“
Die Besucher hätten allerdings die Sicherheitskontrollen durchlaufen. „Wir konnten nicht damit rechnen, dass so etwas passiert“, gibt er vor. womit er zu verdecken sucht, dass es eine gezielte Aktion seiner Partei war, die darauf ausgerichtet war, Deutschlands Parlamentarier in der Öffentlichkeit lächerlich zu machen.
Wie einst die NS-Propaganda Adolf Hitler als seriösen Staatsmann inszenierte, handelt heutzutage die AfD bezüglich ihren „Parteioberen“ wie Meuthen, Weidel, Storch, Höcke usw., denn „Fraktionsführer“ Gauland erwähnte seine drei „Parteigenossen, die den Eklat mit ihren „Einladungen“ erst möglich gemacht hatte, mit keinem Wort – und von einem Tadel ist auch nichts bekannt.
von
Günter Schwarz – 20.11.2020
Fotos: Archivbilder