Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen schliesst Deutschland vom 16. Dezember bis 10. Januar alle Geschäfte, die nicht den täglichen Bedarf abdecken. Das haben Bund und Länder am Sonntag beschlossen, wie Angela Merkel in einer Pressekonferenz bekannt gab: „Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch.“

Die Präsenzpflicht in Schulen wird ausgesetzt. Eltern wird empfohlen, ihre Kinder, wenn möglich, zu Hause zu betreuen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagte in der Pressekonferenz: „Es ist fünf vor Zwölf – ganz oder gar nicht.“ Halbherzige Einschränkungen gebe es nicht mehr: „Corona ist eine Katastrophe.“

Von der geplanten Schließung des Einzelhandels ausgenommen sind Geschäfte, deren Waren und Dienstleistungen als absolut notwendig eingestuft werden. Das sind der Lebensmittel-Einzelhandel, die Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte,
Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. Dagegen werden Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen.

Folgende Massnahmen wurden in Deutschland noch ergriffen:

  • Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. Die Länder sollen in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen.
  • Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder grosszügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.
  • Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstösse werden mit einem Bussgeld belegt.
  • An Silvester und Neujahr wird ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
  • Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1.5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

Das deutsche Robert-Koch-Institut meldete am heutigen Sonntag 20.200 Neuinfektionen. Das sind 2433 mehr als vor einer Woche. Es starben weitere 321 Menschen an oder mit dem Virus.

von

Günter Schwarz – 13.12.2020

Foto: Archivbild