(Lübeck) – Beim 4. Polizeirevier erstattete am Dienstag, dem 05.01.2021, eine Lübeckerin eine Anzeige aufgrund einer zuvor begangenen Nötigung und der nicht zugelassenen Nutzung eines blauen Blinklichtes.

Gegen Mittag fuhr die Frau mit ihrem Fahrzeug von der Osterweide über die Ratzeburger Allee in Richtung Innenstadt. Ihre Tochter saß ebenfalls im Wagen. Ein silberner VW Passat fuhr zunächst sehr dicht auf, wechselte dann auf den linken Fahrstreifen und fuhr anschließend vorweg. Im Fahrzeug befand sich ein Fahrer und eine Frau saß auf dem Beifahrersitz. Im Folgenden wurde mehrfach stark gebremst und der Fahrzeugführer befestigte auf seinem Fahrzeugdach ein eingeschaltetes Blaulicht.

Die Lübeckerin änderte ihre Fahrstrecke und fuhr direkt zum 4. Revier in die Possehlstraße. Bis zur Zufahrt folgte der VW Passat mit dem Blaulicht auf dem Dach. Als das Fahrtziel erkannt wurde, fuhr der Wagen in unbekannte Richtung weiter.

Die Beifahrerin des Passats war zuvor auf einem Supermarktparkplatz in der Ratzeburger Allee bei der privaten Überwachen der Parkzeiten tätig gewesen. Hier gab es zwischen beiden beteiligten Parteien ein Gespräch über eine ausgestellte Vertragsstrafe.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Das Kennzeichen von dem Passat ist von der Anzeigenden genannt worden.

Auch wenn blaublinkende Fahrzeugleuchten frei zu erwerben sind, ist die Nutzung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht für den privaten Gebrauch im Straßenverkehr zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck vom 07.01.2021 um 13:46 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 07.01.2021

Foto: Archivbild