(Thyborøn) – Mehrere Jahre lang gab ein Berufsfischer zwei Männern ein viel zu niedriges Gehalt, aber es war kein Menschenhandel, entschied das Bezirksgericht. So wurde der Fischer wurde in einem Fall des Menschenhandels im Hafen von Thyborøn freigesprochen. Er wurde jedoch für schuldig befunden, die mangelnden Kenntnisse zweier ghanaischer Seeleute über den dänischen Arbeitsmarkt ausgenutzt zu haben.

Ihr Gehalt lag daher bei maximal einem Drittel des Gehaltsniveaus, das in Dänemark hätte gezahlt werden sollen. Das Gericht in Holstebro hat dieses am Montag entschieden. Der Berufsfischer wurde wegen Ausbeutung zu anderthalb Jahren Gefängnis ausgesetzt zur Bewährung verurteilt. Somit muss der 56-jährige Fischer nicht ins Gefängnis gehen und die Strafe verbüßen, vorausgesetzt, er leistet stattdessen 250 Stunden gemeinnützige Arbeit. Darüber hinaus muss die Firma des Mannes, von der auch bekannt ist, dass sie sich der Ausbeutung schuldig gemacht hat, eine Geldstrafe von drei Millionen Kronen (403.400 Euro) zahlen.

Die beiden ghanaischen Männer kamen im November 2016 legal nach Dänemark, wo sie auf dem Fischereifahrzeug „Helene“ am Gåseholmkaj in Thyborøn arbeiteten. Sie sollten bei der Vorbereitung eines Schiffes helfen, das dann nach Afrika fahren sollte, um in afrikanischen Gewässern nach Sardinen zu fischen. Aber ein Unfall hat den Plan im Februar 2017 beendet. Das Schiff blieb im Hafen liegen und ist nie losgefahren.

Stattdessen wurden die beiden Fischer, beide in den Fünfzigern, zu Hilfsarbeiten gezwungen. Der Sonderstaatsanwalt Ulrik Panduro hat in dem Fall argumentiert, dass die beiden ghanaischen Männer vom Fischer Zwangsarbeit oder sklavenähnlichen Bedingungen ausgesetzt waren, wobei sie niedrige Bezahlung erhielten und lange Arbeitstage hatten.

Die Seeleute erhielten 700 Euro (ca. 5.200 Kronen, Hrsg.) als Gehalt pro Monat, als sie an der Reparatur des Fischereifahrzeugs „Helene“ arbeiteten. Seitdem ist dieses Gehalt auf 1.200 Euro (ca. 8.920 Kronen, Hrsg.) pro Monat gestiegen. Die beiden Männer arbeiteten laut Staatsanwaltschaft elf Stunden am Tag, sechs Tage die Woche.

In der Zeit von Februar 2017 bis Ende Mai 2020, als die Polizei zu einer Routinekontrolle vorbeikam, hatten sie noch keinen Urlaub gehabt. Das Gericht hat festgestellt, dass es „ein erhebliches Missverhältnis zwischen der Arbeitszeit von 66 Stunden pro Woche einschließlich Pausen und dem Gehalt von 1200 Euro plus Unterkunft und Verpflegung pro Monat“ gab.

Es war nicht möglich, genau zu bestimmen, wie viel die Männer an Löhnen hätten erhalten sollen, aber das Urteil besagt, dass die Löhne der Seeleute „höchstens ein Drittel des in Dänemark üblichen Lohnniveaus für die geleistete Arbeit betragen haben“.

Quelle: TV2 – übersetzt und bearbeitet von

Günter Schwarz – 11.01.2021

Foto: TV2