(Heide / Itzehoe) – Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung muss ein Mann aus Heide für sechs Jahre hinter Gitter. Das Itzehoer Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 47-Jährige auf seine schlafende Ehefrau einstach.

Die 31 Jahre alte Frau hatte im Juli lebensgefährliche Verletzungen erlitten. Sie überlebte nur, weil sie sich durch einen Sprung aus dem Fenster in Sicherheit bringen konnte. „Ich schäme mich in Grund und Boden dafür, was ich meiner verlorenen Familie angetan habe. Ich weiß, dass ich bestraft werden muss“, sagte der Mann aus Heide am Freitag direkt vor der Urteilsverkündung.

Der Angeklagte und seine Frau, die sich mittlerweile getrennt haben, hatten am Tag der Tat jeweils fünf bis sieben Dosen Bier konsumiert. Außerdem litten beide unter dem Entzug einer Droge. Beide hätten in einem Streit „schlimme Dinge gesagt“, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger ausrichten.

Das Opfer, das bis zum vorletzten Prozesstag von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte, wollte sich zum vermeintlichen Ende des Streits schlafen legen. Als sie dachte, der Beschuldigte würde sich zu ihr legen und sie umarmen, verspürte sie einen Stich.

Dann sei der Satz „Heute ist der Tag, an dem Du sterben wirst“ gefallen. Panisch sprang die Frau aus dem Fenster und stürzte 3,5 Meter in die Tief.e In einer Notoperation musste ihr eine Niere entfernt werden, zudem erlitt sie einen Trümmerbruch im Sprunggelenk.

Während der Tat befand sich auch die damals neun Jahre alte Tochter des Opfers in der Wohnung. „Letztendlich hat er Scheiße gebaut und muss dafür geradestehen“, hatte die 31-Jährige in ihrer späten Aussage gesagt. Nach einem Jahr im Gefängnis soll der alkohol- und cannabisabhängige Mann zunächst in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden.

Er wolle und werde sich ändern und nichts mehr mit Alkohol und Drogen zu haben, beteuerte der Angeklagte. „Es wird nie wieder einen Vorfall mit meinem Namen geben“, sagte er.

Die Staatsanwaltschaft hatte lediglich drei Jahre und elf Monate Haft gefordert, die Verteidigung zwei Jahre auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

von

NDR – 01.05.2021

Foto: NDR