UPDATE der Polizeidirektion Lübeck vom 03.05.2021 um 09:44 Uhr

(Gudow) – Am Samstagabend, dem 01.05.2021, ist in Gudow im Kreis Herzogtum Lauenburg ein Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft ausgebrochen. Am Sonntagabend, dem 02.05.2021, hat das Amtsgericht Lübeck auf Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet, dass ein dringend tatverdächtiger Bewohner der Unterkunft einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass der 32-jährige gegen 21:20 Uhr in seinem Zimmer Gegenstände angezündet hat, so dass die hölzerne Zimmertür und weitere brennbare Gegenstände im Umfeld in Brand gerieten.

Der Beschuldigte soll die Brandlegung wenige Minuten vor der Tat gegenüber der Leiterin der Unterkunft telefonisch angekündigt und dabei auch Suizidabsichten geäußert haben. Dann soll er ihr ein Bild von dem Feuer in seinem Zimmer geschickt haben, woraufhin die Zeugin umgehend Polizei und Feuerwehr benachrichtigte.

Das Feuer breitete sich binnen kürzester Zeit über den Flur aus, so dass der Mittelteil des Gebäudes bereits 20 Minuten später in voller Ausdehnung brannte.

Zum Zeitpunkt der Brandlegung befanden sich neben dem Beschuldigten noch 20 weitere Bewohner in der Unterkunft. Von diesen wurde niemand verletzt.

Anhaltspunkte für eine Brandlegung von außen oder/und einen politisch motivierten Hintergrund gibt es nicht.

Der Beschuldigte war beim Eintreffen der Einsatzkräfte mit einem Küchenmesser bewaffnet, bedrohte damit jedoch niemanden, sondern richtete das Messer gegen sich selbst. Er konnte schließlich von Polizeibeamten überzeugt werden, das Messer wegzulegen.

Nach Einschätzung einer von der Staatsanwaltschaft beauftragten psychiatrischen Sachverständigen leidet der Mann unter einer psychiatrischen Erkrankung, und es sind dringende Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass seine Schuldfähigkeit zumindest erheblich vermindert war.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Lübeck daher am Abend des gestrigen Sonntags, den 02.05.2021, die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet (§ 126a Strafprozessordnung).

Die Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der schweren Brandstiftung werden vom Kommissariat 1 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck geführt.

Erstmeldung des Kreisfeuerwehrverbands Hzgt. Lauenburg vom 02.05.2021 um 01:14 Uhr

UPDATE der Polizeidirektion Lübeck vom 02.05.2021 um 14:22 Uhr

(Gudow) – Am Samstagabend des 01.05.2021 ist in Gudow im Kreis Herzogtum Lauenburg ein Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft ausgebrochen. Dabei wurde ein Mann leicht verletzt. Das Gebäude ist durch das Feuer stark beschädigt worden und derzeit nicht bewohnbar. Die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Mordkommission haben die Ermittlungen aufgenommen.

Gegen 21:30 Uhr wurden die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zu dem Feuer in der Straße Kaiserberg alarmiert. Beim Eintreffen der Rettungskräfte stand das als Flüchtlingsunterkunft genutzte Gebäude bereits in Brand. Die Bewohner wurden evakuiert und konnten in einer nahegelegenen Einrichtung untergebracht werden. Ein Mann zog sich leichte Verletzungen zu, alle übrigen Bewohner blieben unverletzt.

Das betroffene Gebäude wurde durch das Feuer und die Hitzeeinwirkung stark beschädigt und ist derzeit nicht bewohnbar. Der Sachschaden beläuft sich auf circa 350.000 Euro. Die Kriminalpolizei und Einsatzkräfte der Spurensicherung haben die Ermittlungen aufgenommen. Der Brandort wurde beschlagnahmt.

Im Zuge der Ermittlungen konnte noch am Samstagabend ein 32-jähriger Bewohner der Unterkunft vorläufig festgenommen werden. Gegen ihn ermitteln die Lübecker Staatsanwaltschaft und das Kommissariat 1 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck wegen des dringenden Verdachts des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung. Nach derzeitigem Sachstand befand sich der Mann zur Tatzeit in einem psychischen Ausnahmezustand. Er soll der Heimleitung per Kurznachricht mitgeteilt haben, dass er Feuer gelegt habe.

Anhaltspunkte für eine Brandlegung von außen oder/und einen politisch motivierten Hintergrund gibt es aktuell nicht.

Auf Antrag der Lübecker Staatsanwaltschaft soll der 32-Jährige noch heute, den 02.05.2021. dem Haftrichter vorgeführt werden. Über das Ergebnis der Vorführung wird am Montag nachberichtet.

Erstmeldung des Kreisfeuerwehrverbands Hzgt. Lauenburg vom 02.05.2021 um 01:14 Uhr

Feuer auf dem Gelände einer Asylbewerberunterkunft in Gudow

Gudow) – Rund 150 Einsatzkräfte aus Feuerwehr, Rettungsdienst und THW bekämpften einen Brand in einer Asylbewerberunterkunft in Gudow. Die Alarmierung erfolgte gegen 21:30 Uhr.

Die Unterkunft bestand im Wesentlichen aus zwei Einzelgebäuden, von denen im hinteren Teil des Hauptgebäudes eine Dachfläche von etwa der Größe eines Handballfeldes betroffen war. Untergebracht waren in der Einrichtung 21 Bewohner, von denen zehn an Covid19 erkrankt waren. Entgegen erster Informationen waren diese jedoch nicht in dem betroffenen Gebäudeteil untergebracht, sondern in einem Nebentrakt. Die gesamte Einrichtung wurde vorsichtshalber komplett evakuiert.

Als die ersten Einsatzkräfte vor Ort eintrafen befand sich in der Nähe des Brandobjektes eine Person, die mit einem Messer hantierte. Die Person bedrohte jedoch nicht die Einsatzkräfte, sondern deutete an sich selbst verletzen zu wollen. Sie wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen.

Der Löscheinsatz erfolgte von innen unter Atemschutz und von außen über eine Drehleiter. Später kam noch ein Gelenkmast der FF Ratzeburg zum Einsatz.

Bei der provisorischen Unterbringung der Bewohner kam den Einsatzkräften ein glücklicher Umstand zur Hilfe. In unmittelbarer Nähe befand sich ein Ferienheim der Berufsfeuerwehr Hamburg. Die Covid19 Patienten wurden dort kurzerhand im Untergeschoss einquartiert, die anderen Bewohner in den höheren Bereichen. Komplizierte Krankentransporte konnten so vermieden werden.

Gegen Mitternacht war der Brand weitgehend unter Kontrolle, und es konnte mit Nachlöscharbeiten begonnen werden.

Ein Bewohner wurde leicht verletzt. Ein Feuerwehrmann wurde mit Kreislaufproblemen, in Folge des Atemschutzeinsatzes behandelt.

Zur Brandursache und der Höhe des Sachschadens können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Die Polizei wird mit den Ermittlungen beginnen sobald das Gebäude begehbar ist, wobei sie allerdings eine Brandstiftung nicht ausschließt.

Quelle: Pressemitteilung des Kreisfeuerwehrverbands Hzgt. Lauenburg vom 02.05.2021 um 01:14 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 02.05.2021

Foto: Freiwillige Feuerwehr Gudow