(Schleswig) – Die Partei der dänischen Minderheit (SSW) nominiert heute auf einem außerordentlichen Landesparteitag in Schleswig ihren Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl. Zur Wahl stehen zwei Bewerberinnen und ein Bewerber.

Die Kreisvorstände des SSW Schleswig-Flensburg und des SSW Flensburg schicken Stefan Seidler als ihren Spitzenkandidaten ins Rennen, womit er die größten Kreisverbände hinter sich weiß. Außerdem kämpfen Maylis Roßberg für den Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde und Sibylla Nitsch für Nordfriesland-Dithmarschen um den ersten Listenplatz.

Als langjähriger politischer Berater und derzeitiger Dänemark-Koordinator der Landesregierung hat Stefan Seidler alle Voraussetzungen, um den SSW optimal in Berlin zu repräsentieren. Bei der persönlichen Vorstellung in den Kreisvorständen hat Stefan Seidler bereits im Oktober mit seinem Fachwissen, seiner Weitsicht und seiner Persönlichkeit überzeugt.

Stefan Seidler

Die 20-jährige Studentin Maylis Roßberg ist die Landesvorsitzende der Jugendorganisation des SSW, SSWUngdom, und Vizepräsidentin der europäischen Jugendpartei Free Alliance Youth. Sie wuchs auf Sylt auf, lebte danach 6 Jahre in Flensburg und machte ihr Abitur an der Statsskole im dänischen Apenrade. Derzeit studiert sie Politikwissenschaft und Geschichte an der CAU in Kiel.

Maylis-Rossberg

Sybilla Nitsch kann auf eine langjährige kommunalpolitische Erfahrung inNordfriesland und Schleswig-Flensburg zurückblicken. Seit 2018 ist sie zudem stellvertretende Fraktionsvorsitzende des SSW im Kreistag, wo sie erfolgreich im Sozial-, im Finanz-, im Kultur- und im Hauptausschuss mitwirkt.

Sybilla Nitsch

Wer das Rennen machen und Spitzenkandidat*in wird, ist völlig offen, so der SSW-Sprecher Per Dittrich. Die Partei verspricht sich von ihrem zukünftigen Vertreter in Berlin mehr Gehör für die Belange der Menschen in Schleswig-Holstein – vor allem für die Interessen der Minderheiten der Dänen und Friesen.

Es ist das erste Mal seit 60 Jahren, dass der SSW am 26. September bei einer Bundestagswahl antritt. Als Partei der dänischen Minderheit ist der SSW gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 des Wahlgesetzes seit 1955 für den Landtag von Schleswig-Holstein von der Fünf-Prozent-Hürde befreit. Dieses bezieht sich bereits seit 1953 auch auf Bundestagswahlen nach § 6 Abs. 3 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes, der für alle Parteien nationaler Minderheiten gilt von der Fünf-Prozent-Hürde befreit.

von

Günter Schwarz – 08.05.2021

Foto: SSW