(Aalborg) – Der Vandalismus auf dem Friedhof hat nun Folgen für den 29-Jährigen. Der Mann ist am Freitag zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann wurd vom Gericht in Aalborg für schuldig befunden, Vandalismus auf dem jüdischen Friedhof in Aalborg begangen zu haben, teilt die Nordjyllands Politi (Nordjütland Polizei) in einer Pressemitteilung mit.

Er wurde 1. wegen Vandalismus nach § 291 Abs. 1 StGB angeklagt und 2, wegen Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch § 266b („Rassismusklausel“) – beides Absatz. 1 und Abs. 2, wo es bei letzterem um Propagandaaktivitäten geht.

Der Vandalismus des Friedhofs ereignete sich am Sonntag, 4. April 2021, kurz nach Mitternacht. Dabei goss der 29-jährige Täter rote Farbe an die Friedhofsmauer und hinterließ auch Flugblätter mit antisemitischen Texten. Außerdem waren um die Grabstätten rot beschmierte Puppen gelegt worden. Der damals 28-jährige Täter wurde am 14. April festgenommen, als die polizeilichen Ermittlungen ihn mit dem Vandalismus in Verbindung brachten. Er sitzt seit dem 15. April in Untersuchungshaft.

„Ich hatte für den Angeklagten eine Gesamtstrafe eingeplant – also eine Strafe, die eine Strafe der Reststrafe aus einer früheren Strafe einschließt. Da hat sich das Gericht mit mir geeinigt, und damit bin ich als Staatsanwalt zufrieden“, sagt Staatsanwältin im Fall Eva Madsen von der Staatsanwaltschaft Nordjylland.

Der Verurteilte legte vor Ort Berufung gegen das Urteil ein. Er bleibt nach dem Urteil in Untersuchungshaft, gegen das er beim Obersten Gericht Berufung einlegte.

Quelle TV NORD – übersetzt und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 19.06.2021

Foto: TV NORD